Gnade vor Recht: Kein Auswärtsbann für Eintracht-Fans
Gnade vor Recht für Eintracht Frankfurt: Die Disziplinarkammer der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hat den Bundesligisten aufgrund der Vorkommnisse im Achtelfinal-Rückspiel der Europa-League bei Inter Mailand (1:0) "nur" zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Um den befürchteten Auswärtsbann für die Fans im Viertelfinal-Hinspiel bei Benfica Lissabon (11. April) kam der letzte deutsche Vertreter im Europacup herum.
"Wir können uns glücklich schätzen, dass man uns noch diese letzte Chance gelassen hat. Ich habe die große Hoffnung, dass nun jeder begriffen hat, wie mit dieser Verantwortung umzugehen sein wird", sagte Vorstandsmitglied Axel Hellmann: "Wir werden nach Abschluss dieses Wettbewerbs – wann immer er für uns beendet sein sollte – intern gemeinsam mit der Fanszene diskutieren, wie es mit Blick auf zukünftige europäische Wettbewerbe weitergeht, um nicht wieder vor einem Zuschauerausschluss zu stehen."
Weil wenige Fans in Mailand Pyrotechnik abgebrannt und eine Leuchtrakete in den gegnerischen Block geschossen hatten, musste sich der Pokalsieger bei der UEFA verantworten. Die Eintracht hatte schon bei Inter auf Bewährung gespielt, weil Frankfurter Anhänger bereits beim Gruppenspiel bei Lazio Rom im Dezember mit ähnlichen Vergehen negativ aufgefallen waren.
Der Bewährungszeitraum wurde nun um ein weiteres Jahr von zwei auf drei Jahre verlängert. Von einem Widerruf der Bewährung sah die Kommission letztmals ab. So kann die Eintracht auf ihr Kontingent von 3200 Plätzen für die Partie in Lissabon zurückgreifen.
(Y.Leyard--DTZ)