Deutsche Tageszeitung - Blatter im Zuge der WM-Affäre 2006 von Schweizer Bundesanwaltschaft vernommen

Blatter im Zuge der WM-Affäre 2006 von Schweizer Bundesanwaltschaft vernommen


Blatter im Zuge der WM-Affäre 2006 von Schweizer Bundesanwaltschaft vernommen
Blatter im Zuge der WM-Affäre 2006 von Schweizer Bundesanwaltschaft vernommen / Foto: ©

Der frühere FIFA-Präsident Sepp Blatter ist am Dienstag im Rahmen der Affäre um die WM-Endrunde 2006 in Deutschland von der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) vernommen worden. Das berichtet das Schweizer Fernsehen SRF. Der 83-jährige Schweizer, von 1998 bis 2016 Boss des Fußball-Weltverbandes FIFA, sei in Bern als "Auskunftsperson" befragt worden, hieß es in einer kurzen Stellungnahme der Bundesanwaltschaft, die keine Details bekannt gab.

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Die BA hatte im November 2015 im Zusammenhang mit der WM-Vergabe ein Strafverfahren gegen den früheren WM-Organisationschef Franz Beckenbauer, die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt eröffnet. Den Angeklagten wird unter anderem Betrug, Untreue sowie Geldwäscherei vorgeworfen. Auch in Deutschland beschäftigt dieser Vorgang seit Jahren die Gerichte. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main wird sich kommenden Monat noch einmal mit dieser Angelegenheit beschäftigen.

Dabei geht es vor allem um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB für das Jahr 2006, die zu Unrecht als Betriebsausgabe deklariert worden sei und damit gewinnmindernd geltend gemacht worden war. Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattgefunden hat.

Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Blatter war von einem ehemaligen Mitarbeiter schwer belastet worden. Er soll in diese Angelegenheit eingeweiht gewesen sein und sogar im Hintergrund die Strippen gezogen haben.

Ein Ende der Ermittlungen in der Schweiz sei derzeit nicht absehbar, teilte die BA mit. Nach wie vor gelte aber die Unschuldsvermutung. Falls es bis April 2020 in der Schweiz kein erstinstanzliches Urteil gibt, wären jegliche Ansprüche verjährt.

(L.Svenson--DTZ)

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