AC Milan legt Einspruch gegen Europacup-Ausschluss auf Bewährung ein
Der 18-malige italienische Fußball-Meister AC Mailand hat beim internationalen Sportgerichtshof CAS Einspruch gegen die Bewährungsauflagen der Europäischen Fußball-Union UEFA eingelegt. "Nach Kenntnisnahme des Beschlusses der Rechtsmittelkammer der UEFA-Finanzkontrollstelle für Klubs (CFCB) drückt der AC Milan seine Enttäuschung darüber aus und wird Einspruch gegen diese Entscheidung beim CAS einreichen", teilten die Italiener auf ihrer Homepage mit.
Der zweijährige Ausschluss des Renommierklubs von den Europapokal-Wettbewerben wegen Verstößen gegen das Financial Fair Play war am 14. Dezember aufgehoben und bis 2021 zur Bewährung ausgesetzt worden. Das hatte die UEFA nach einer entsprechenden Entscheidung des Schiedsgerichtes der Finanzkontrollkommission mitgeteilt.
Der Klub hatte zuvor erfolgreich beim CAS Einspruch gegen seine ursprüngliche Sperre aus dem vergangenen Juni eingelegt. Milan hat nunmehr bis zum 30. Juni 2021 Zeit zur Vorlage einer ausgeglichenen Bilanz. Allerdings werden bis dahin die Einnahmen des siebenmaligen Europapokal- bzw. Champions-League-Gewinners aus der laufenden Europa-League-Saison in Höhe von zwölf Millionen Euro eingefroren.
Außerdem dürfen die Lombarden in den beiden nächsten Europapokal-Spielzeiten lediglich jeweils 21 Spieler melden. Sollte Mailand seine Bewährung verwirken, würde der Europacup-Ausschluss für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 greifen.
Mailand hatte von 2015 bis 2017 in seiner Transferbilanz ein Minus von 255 statt der erlaubten 30 Millionen Euro verzeichnet. In der vergangenen Spielzeit beliefen sich die Verluste des Mailänder Traditionsvereins auf 126 Millionen Euro. Der Verein gehört nach seinem Verkauf durch den früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi an einen chinesischen Investor im Frühjahr 2017 inzwischen zum Besitz eines US-Hedgefonds.
Die UEFA hatte Mailand im vergangenen Juni aufgrund der finanziellen Schieflage zunächst ab 2019 von den europäischen Vereinswettbewerben ausgeschlossen. Der CAS bezeichnete das Urteil nach Milans Einspruch allerdings als unverhältnismäßig und leitete das Verfahren zur Neubewertung an die UEFA zurück.
(L.Svenson--DTZ)