Mehr Geld, längere Frist: Bundesrat beschließt Änderung des Dopingopfer-Hilfegesetzes
Der Staat stellt mehr Geld für Dopingopfer zur Verfügung. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Änderung des Zweiten Dopingopferhilfegesetzes und eine Aufstockung des Hilfsfonds von 10,5 Millionen auf 13,65 Millionen Euro. Zudem wurde die Frist für Antragsteller um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Der Bundestag hatte am 18. Oktober einen entsprechenden Entwurf des Bundesinnenministeriums angenommen.
Anerkannte Dopingopfer haben einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 10.500 Euro aus dem Hilfsfonds. Bisher gingen im Rahmen des zweiten Gesetzes beim zuständigen Bundesverwaltungsamt über 900 Anträge ein, etwa zwei Dritteln wurde stattgegeben.
Zuletzt war ein heftiger Streit zwischen Dopingexperten um den Heidelberger Molekularbiologen Werner Franke und Ines Geipel, der Vorsitzenden des Doping-Opfer-Hilfevereins (DOH), über das Gesetz ausgebrochen. Die Kritiker, die sich in einem Brief an die Mitglieder des Sportausschusses des Bundestages wandten, fürchten wegen angeblich unzureichender Nachweisverfahren Missbrauch durch Betrüger. Zudem zweifeln sie die Annahme des DOH an, dass Schädigungen von DDR-Dopingopfern auch an deren Kinder vererbt werden können.
Geipel wies die Vorwürfe mit Verweis auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse einer Forschergruppe zurück und warf den Experten, zu denen neben Franke noch der Sportpädagoge Gerhard Treutlein, die ehemalige Leichtathletin Claudia Lepping und der Skilanglauftrainer Henner Misersky gehören, mangelnde Kenntnis des aktuellen Sachstandes vor.
Darstellungen der Gruppe, der DOH gehe mittlerweile von 15.000 Geschädigten durch den DDR-Dopingstaatsplan aus, widersprach Geipel: "Wie belegt waren bis 15.000 Leistungssportler ins Zwangsdopingsystem der DDR involviert. Experten sprachen bereits zu DDR-Zeiten von 15 Prozent irreversiblen Schäden. Mittlerweile wird eher von 30 Prozent ausgegangen."
Das 2016 eingeführte Zweite Dopingopferhilfegesetz ist eine späte Reaktion der Politik auf das Staatsdopingsystem in der DDR. 2002 hatten im Rahmen eines ersten Gesetzes 194 ehemalige DDR-Sportler, darunter Geipel, Entschädigungen erhalten.
Heute empfangsberechtigt ist, wer den Nachweis erbringt, dass er/sie selbst oder die Mutter zur Zeit der Schwangerschaft Mitglied eines DDR-Kaders war. Zusätzlich wird ein fachärztliches Gutachten verlangt, nach dem die Erkrankung mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent auf Doping zurückzuführen sei.
Potenzielle Opfer müssen zudem angeben, dass ihnen die Substanzen ohne ihr Wissen verabreicht wurden und von wem sie diese erhalten haben. Die Antragsfrist war bereits einmal um ein Jahr verlängert worden.
(Y.Leyard--DTZ)