Deutsche Tageszeitung - Fußball: Nach Ausschreitungen in Prag: DFB zu Geldstrafe verurteilt

Fußball: Nach Ausschreitungen in Prag: DFB zu Geldstrafe verurteilt


Fußball: Nach Ausschreitungen in Prag: DFB zu Geldstrafe verurteilt
Fußball: Nach Ausschreitungen in Prag: DFB zu Geldstrafe verurteilt / Foto: ©

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist nach den Ausschreitungen rechtsextremer Problemfans beim WM-Qualifikationsspiel in Tschechien (2:1) Anfang September mit einem blauen Auge davongekommen. Der Weltverband FIFA verurteilte den Weltmeister-Verband wegen des ungebührlichen Verhaltens der Anhänger zu einer Geldstrafe von umgerechnet knapp 28.000 Euro (32.000 Schweizer Franken) und sprach zudem eine Verwarnung aus.

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Neben dem offiziell organisierten Fanblock hatte es in der Eden Arena in Prag eine Zelle von etwa 200 Personen gegeben, die beide Nationalhymnen und eine Schweigeminute für zwei verstorbene tschechische Funktionäre störten. Vereinzelt waren "Sieg Heil"-Rufe zu hören. Der DFB wurde aufgrund diskriminierender Gesänge, des Zündens von Feuerwerkskörpern und des Werfens von Gegenständen seiner Anhänger verurteilt. Gastgeber Tschechien muss umgerechnet gut 4300 Euro Strafe zahlen.

DFB-Präsident Reinhard Grindel hatte dem Verfahren gelassen entgegen gesehen. "Wir werden vortragen, dass die 1200 Karten, die wir für unsere Fans hatten, mit einem personalisierten System über den Fanclub Nationalmannschaft mit Vouchern, die erst am Spieltag ausgegeben worden sind, abgewickelt wurden", hatte Grindel erklärt: "Und dass die Karten, die dann die Hooligans und die Rechtsextremisten erworben haben, durch den freien Verkauf des tschechischen Verbandes in ihre Hände gekommen sind."

Beim vergleichsweise milden Strafmaß wurde von der FIFA wohl auch berücksichtigt, dass sich der DFB zuletzt kaum etwas zuschulden hat kommen lassen. Bundestrainer Joachim Löw und seine Spieler hatten das Verhalten eines Teils der Fans scharf kritisiert. Die Spieler verzichteten nach dem Sieg zudem auf den üblichen Gang in die Kurve.  (Y.Leyard--DTZ)

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