Von der Leyen verteidigt Kriterien für Verteilung von Corona-Hilfsgeldern
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die in ihrem Corona-Hilfsplan vorgesehenen Kriterien für die Verteilung von Geldern verteidigt. Neben den unmittelbaren Folgen der Corona-Pandemie müsse auch die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften der Länder gegen die Rezession berücksichtigt werden, sagte von der Leyen am Freitag in Brüssel nach dem Videogipfel der Staats- und Regierungschefs. Die Arbeitslosigkeit sei da eine geeignete Bezugsgröße.
Bei der Videokonferenz hatten die EU-Staats- und Regierungschefs erstmals über von der Leyens Vorschlag für einen 750 Milliarden Euro schweren Hilfsplan zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise beraten. Unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte dabei Zweifel an den darin vorgesehenen Kriterien für die Verteilung der Gelder geäußert.
Sie verwies darauf, dass die Kommission die Arbeitsmarktzahlen der Jahre 2015 bis 2019 und damit aus der Zeit vor der Pandemie zugrunde lege. "Auch ich habe daran Zweifel geäußert, dass es die einzige Bezugsgröße sein sollte." Vielmehr sollten so weit wie möglich die "wirtschaftlichen Schäden, die jetzt durch die Pandemie entstanden sind", beziffert und einbezogen werden.
Dem entgegnete von der Leyen, dass die negativen Effekte der Krise in solchen Mitgliedstaaten besonders ausgeprägt seien, deren Wirtschaft nicht in der Lage sei, den Schock zu absorbieren. "Und die Arbeitslosenquote der vergangenen Jahre spiegelt das sehr gut wider." Nun müssten über Investitionen Reformen angestoßen werden, "um die tiefer liegenden Gründe für diese fehlende Widerstandsfähigkeit" anzugehen.
Wegen noch weit auseinander liegender Positionen hatten die Staats- und Regierungschefs sich darauf verständigt, Mitte Juli bei einem persönlichen Treffen in Brüssel über den Hilfsplan zu beraten. Bis dahin will EU-Ratspräsident Charles Michel bilateral die Verhandlungen führen. Von der Leyen kündigte an, in den anstehenden Diskussionen mit den Mitgliedstaaten die Frage der Arbeitslosigkeit als Kriterium für die Mittelvergabe "erneut im Detail zu erläutern".
(U.Stolizkaya--DTZ)