Entlastungen für Eltern und Arbeitnehmer unter Dach und Fach
Die Entlastungen für Eltern, Arbeitnehmer und Gastronomen in der Corona-Krise sind unter Dach und Fach: Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetzespaket, das unter anderem den Eltern, die wegen Schul- und Kita-Schließungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, mehr Entschädigung als bisher zubilligt. Der Anspruch wird von sechs auf zehn Wochen pro arbeitsunfähigem Elternteil ausgeweitet, für Alleinerziehende sogar auf 20 Wochen.
Zudem gilt der Entschädigungsanspruch künftig auch bei der Pflege von Erwachsenen mit Behinderung. Für Beschäftigte bleiben künftig Sonderleistungen der Arbeitgeber wie bis zu 1500 Euro steuerfrei. Davon werden auch die Beschäftigten in der Altenpflege profitieren, die einen entsprechenden Bonus bekommen sollen.
Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden künftig bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt.
Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent, gültig vom 1. Juli dieses Jahres bis Ende Juni 2021. Das von der Regierungskoalition eingebrachte Corona-Steuerhilfegesetz soll zudem Eltern und Arbeitnehmer in Kurzarbeit stärker als bislang entlasten.
(U.Beriyev--DTZ)