Verfassungsgericht entscheidet über Abwahl von AfD-Rechtsausschuss-Vorsitzendem
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Freitag (09.30 Uhr) einen Beschluss zu einem Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses. Ziel des AfD-Antrags ist, Brandner wieder zurück auf seine alte Position zu bringen. Nach Auffassung der AfD war die Abwahl rechts- und verfassungswidrig.
Die Abwahl erfolgte im vergangenen November in einem in der Geschichte des Bundestages bisher einmaligen Verfahren mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD. Auslöser waren antisemitische Äußerungen Brandners, der unter anderem das Bundesverdienstkreuz für den Sänger Udo Lindenberg als "Judaslohn" bezeichnet hatte.
(V.Korablyov--DTZ)