EuGH-Urteil zu umstrittener Transitzone für Asylbewerber in Ungarn
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) in einem Verfahren zu den Asylverfahren in Ungarn auch über die Unterbringung von Flüchtlingen in einer abgeschotteten Transitzone. Konkret geht es um das Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze. Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren stufte die Unterbringung von Asylbewerbern dort als "Haft" ein, die seiner Ansicht nach rechtswidrig ist. (Az. C-924/19 und C-925/19)
Hintergrund des Verfahrens sind die Klagen von vier Asylbewerbern aus Afghanistan und dem Iran. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge als unzulässig ab, weil sie über Serbien eingereist seien. Serbien weigerte sich aber, die Asylbewerber wieder aufzunehmen. Ungarn entschied daraufhin, die Flüchtlinge nach Afghanistan beziehungsweise in den Iran abzuschieben. Sie wurden deshalb in der abgesperrten Transitzone Röszke untergebracht. Das mit den Klagen der Asylbewerber befasste ungarische Gericht will vom EuGH wissen, ob das Vorgehen mit EU-Recht vereinbar ist.
(W.Novokshonov--DTZ)