Deutsche Tageszeitung - Krankenkassen fahren erstmals seit 2015 wieder Verlust ein

Krankenkassen fahren erstmals seit 2015 wieder Verlust ein


Krankenkassen fahren erstmals seit 2015 wieder Verlust ein
Krankenkassen fahren erstmals seit 2015 wieder Verlust ein / Foto: ©

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in diesem Jahr erstmals seit 2015 wieder Verlust gemacht. Das Defizit für 2019 wird mehr als eine Milliarde Euro betragen, wie die Vorstandschefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen(GKV), Doris Pfeiffer, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) sagte. 2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums noch einen Überschuss von zwei Milliarden Euro erzielt.

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Die meisten Krankenkassen müssten ihren Zusatzbeitrag 2020 im nächsten Jahr aber trotz des Defizits noch nicht erhöhen, sagte Pfeiffer. Dies sei erst ab 2021 zu erwarten.

Die Verbandschefin nannte die Finanzentwicklung in diesem Jahr "alarmierend", weil auch Rekordeinnahmen der Krankenkassen den Verlust nicht hätten verhindern können. Der Grund seien die "rasant steigenden Ausgaben", unter anderem infolge neuer Gesetze. Allein durch das Terminservicegesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz kämen auf die GKV im nächsten Jahr rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu.

Weil die meisten Kassen einen Teil ihrer Rücklagen auflösen würden, könnten sie ihre Zusatzbeiträge im Jahr 2020 aber noch stabil halten, sagte Pfeiffer voraus. Das Bundesgesundheitsministerium hatte Ende Oktober zwar vorausgesagt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen im nächsten Jahr um 0,2 Punkte steigen würde – auf dann 1,1 Prozent. Laut Pfeiffer werden die meisten Kassen dies jedoch vermeiden können, indem sie einen Teil ihrer Rücklagen auflösen.

Für die Jahre ab 2021 erwartet die Verbandschefin dann allerdings, dass die Finanzsituation der Kassen "sicherlich schwieriger aussehen" werde. Viele der neuen Gesetze führten zu dauerhaft höheren Ausgaben. Wenn die Rücklagen aufgebraucht seien, führe "kein Weg an höheren Beiträgen vorbei".

Den Zusatzbeitrag dürfen die Kassen zur Deckung der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben erheben. Seit diesem Jahr bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen auf, zuvor waren es die Versicherten alleine.

(V.Korablyov--DTZ)

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