Deutsche Tageszeitung - Bremer Clanchef Miri darf ab sofort aus Deutschland abgeschoben werden

Bremer Clanchef Miri darf ab sofort aus Deutschland abgeschoben werden


Bremer Clanchef Miri darf ab sofort aus Deutschland abgeschoben werden
Bremer Clanchef Miri darf ab sofort aus Deutschland abgeschoben werden / Foto: ©

Der Weg für eine Abschiebung des unerlaubt wieder nach Deutschland eingereisten Clanchefs Ibrahim Miri ist frei. Am Freitag wies das Bremer Verwaltungsgericht einen Eilantrag Miris gegen eine mögliche Ausweisung unanfechtbar ab und entschied, dass dessen Klage gegen seinen negativen Asylentscheid keine aufschiebende Wirkung habe. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Entscheidung als Sieg für den Rechtsstaat.

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Laut Verwaltungsgericht müssten die Behörden mit einer Abschiebung des vorbestraften Libanesen nicht warten und könnten sie sofort vollziehen, obwohl über dessen Beschwerde gegen den eigentliche Asylentscheidung noch noch nicht entschieden ist. Es gebe "keine ernstlichen Zweifel" daran, dass die Ablehnung des Antrags auf Asyl zu Recht erfolgt sei, erklärten die Richter.

Sie verwiesen auf die Regelungen im Asylgesetz. Demnach ist der Asylantrag als unbegründet anzusehen, wenn der Antragsteller wegen einer schweren Straftat zu einer Haftstrafe von drei Jahren oder mehr verurteilt wurde. Miri sei im Jahr 2014 wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, erklärten sie. Angesichts seiner "strafrechtlichen Vorgeschichte" sei es zudem plausibel, von Wiederholungsgefahr auszugehen.

Nach Informationen des Magazins "Der Spiegel" vom Freitag kündigte die Bremer Innenbehörde Miri bereits an, er müsse ab dem kommenden Mittwoch mit einer Abschiebung rechnen. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es zunächst aber nicht.

Miri ist nach Angaben der deutschen Sicherheitsbehörden das Oberhaupt eines kriminellen Familienclans. Er wurde im Juli abgeschoben, reiste Ende Oktober mit Hilfe von Schleppern aber illegal wieder nach Deutschland ein. Er wurde in Bremen festgenommen und sitzt in Abschiebehaft.

Miri stellte einen neuen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allerdings als offensichtlich unbegründet ablehnte. Dagegen klagt er vor dem Verwaltungsgericht. Parallel legte er außerdem einen ergänzenden Eilantrag ein, um eine vorherige Abschiebung zu verhindern. Damit scheiterte er nun.

Am Freitag lehnte das Bremer Landgericht außerdem eine separate Beschwerde Miris ab, die sich allein gegen den weiteren Vollzug der Abschiebehaft richtete. Dadurch wurde klargestellt, dass der vorbestrafte Clanchef vor einer Ausweisung nicht mehr auf freien Fuß kommen wird.

Seehofer bezeichnete das Urteil als "großen Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaats". Sein Ministerium und alle nachgeordneten Behörden würden nun alles tun, damit die Abschiebung so schnell wie möglich erfolgen könne. Auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßte die Entscheidung der Verwaltungsrichter. Nun könne eine erneute Abschiebung Miris in den Libanon vorbereitet werden, erklärte er.

Die illegale Wiedereinreise des berüchtigten Clanchefs hatte für politische Wellen gesorgt. Seehofer ordnete verstärkte Grenzkontrollen an. Er kündigte darüber hinaus eine Gesetzesverschärfung an, damit mit Einreiseverboten belegte Ausländer bei Wiedereinreise künftig auch unbegrenzt in Abschiebehaft genommen werden können. Bislang ist das nur befristet möglich. Bei Miri läuft diese Frist am 2. Dezember ab.

Mäurer kündigte am Freitag an, "mögliche Lücken" in den Systemen des Straf-, Strafprozess- und Ausländerrechts auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern bringen zu wollen. Für den Vorstoß von Seehofer zur Frage der unbefristeten Abschiebehaft habe er "Sympathien". Der Fall Miris habe exemplarisch gezeigt, dass es "rechtliche Lücken" gebe. Der deutsche Rechtsstaat dürfe sich "aber nicht vorführen lassen".

(W.Novokshonov--DTZ)

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