Deutsche Tageszeitung - Innenministerium will Asylanträge bereits vor Einreise nach Europa prüfen

Innenministerium will Asylanträge bereits vor Einreise nach Europa prüfen


Innenministerium will Asylanträge bereits vor Einreise nach Europa prüfen
Innenministerium will Asylanträge bereits vor Einreise nach Europa prüfen / Foto: ©

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will bei einer Reform der europäischen Migrationspolitik schärfer gegen eine unerlaubte Weiterwanderung innerhalb Europas vorgehen. Diese müsse "wirksam verhindert werden", erklärte Seehofer am Sonntag in Berlin. Für einen notwendigen "Neuanfang" in der Migrationspolitik müsse zudem der Schutz der EU-Außengrenzen durch die Stärkung der Grenzbehörde Frontex "dringend verbessert" werden.

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Seehofer sprach sich für die Schaffung eines "robusten Verfahrens" aus, um eine erste Prüfung von Schutzersuchen "noch vor der Einreise nach Europa" machen zu können. Es gelte, das System von Dublin abzulösen, indem "feste Zuständigkeiten für die Prüfung von Schutzersuchen geschaffen werden".

In einem Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heißt es unter anderem, die Vorprüfung von Asylanträgen an den Außengrenzen solle "verpflichtend" vorgesehen werden. "Offensichtlich unzulässige oder unbegründete Anträge sollten unmittelbar an der Außengrenze abgelehnt werden. In diesen Fällen darf keine Einreise in die EU erfolgen", heißt es in dem Papier.

Die Vorprüfung solle binnen "weniger Wochen" abgeschlossen sein, heißt es weiter. Durch "geeignete, notfalls freiheitseinschränkende Maßnahmen" müsse sichergestellt werden, dass sich der Antragsteller der Vorprüfung nicht entziehe. Im Falle einer Zurückweisung müsse Frontex bei der Rückführung unterstützen. Über das Eckpunktepapier hatte zuerst die "Welt am Sonntag" berichtet.

Laut dem Reformplan des Innenministeriums würde nur bei positiver Vorprüfung die Einreise in die EU gestattet. Zuvor müsse die geplante EU-Asylagentur (EUAA) den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat bestimmen. Dieser solle dann auch dauerhaft zuständig bleiben - die Rede ist von der "ewigen Zuständigkeit".

"Es kann nicht sein, dass innerhalb der EU die Zuständigkeit für ein Asylverfahren mehrfach geprüft wird", heißt es in dem Eckpunktepapier. Es dürfe auch keine parallelen Asylverfahren in mehreren Ländern geben. Unterkünfte und Sozialleistungen würden in Zukunft "ausschließlich" in dem einmal ausgewiesenen zuständigen Mitgliedstaat gestellt.

Nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums müssten die Belastungen zwischen allen Mitgliedstaaten "relativ gleich" aufgeteilt werden. Für dieses "fair-share-System" müssten Faktoren wie die Bevölkerungszahl und die Wirtschaftskraft der EU-Staaten berücksichtigt werden.

Seehofer hob in seiner Erklärung hervor, er habe seine Überlegungen für einen Neuansatz bereits beim G6-Treffen in München seinen Innenministerkollegen vorgestellt. Er räumte ein, dass es in dem frühen konzeptionellen Stadium noch offene Detailfragen gebe. Die Überlegungen sollten nun in seinem Haus weiter ausgearbeitet werden und "unsere Partner auf Arbeitsebene" eingebunden werden.

(U.Beriyev--DTZ)

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