Bundeskabinett beschließt Steuersenkung für Bahntickets und Einstieg in CO2-Preis
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch steuerliche Neuregelungen auf den Weg gebracht, die zum Klimapaket der Koalition gehören. Die Ministerrunde verabschiedete am Mittwoch in Berlin Vorlagen zum Verkehrs- und Gebäudesektor. Zudem beschloss das Kabinett Eckpunkte des Umweltressorts zum Einstieg in die CO2-Bepreisung in diesen Bereichen. Grüne und Linkspartei kritisierten die Maßnahmen als unzureichend.
Mit dem Kabinettsbeschluss geht die Regierung bei der Umsetzung des umstrittenen Klimapakets ins Detail: Die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn soll nun wie angekündigt zum Jahreswechsel von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. Die Deutsche Bahn kündigte an, sie werde dies "eins zu eins" an ihre Kunden weitergeben und auch keine Preiserhöhung vornehmen.
Flugreisende müssen im Gegenzug etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Luftverkehrssteuer soll ab April für Flüge bis zu 2500 Kilometer um 74 Prozent auf 13,03 Euro steigen, für Mittelstrecken bis 6000 Kilometer um 41 Prozent auf 33,01 Euro und für Fernflüge auf 59,43 Euro. Dies verstärke "Anreize für ein umweltfreundliches Verhalten im Flugverkehr", sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer.
Pendler mit weiterer Anfahrt zur Arbeit sollen ab 2021 für sechs Jahre eine höhere Entfernungspauschale steuerlich geltend machen können. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Satz von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer. Arbeitnehmer, die aufgrund zu niedriger Einkünfte nicht von dem Steuerrabatt profitieren, erhalten eine Mobilitätsprämie.
Als ein Problemfall der CO2-Minderung gilt neben dem Verkehr der Gebäudesektor. Kosten für energetische Sanierung sollen ab 2020 zu 20 Prozent verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können und zwar bis zu einer Obergrenze der Kosten von 200.000 Euro. Kommunen sollen Grundstücke für Windkraftanlagen mit einer höheren Grundsteuer belegen können.
Das Kabinett beschloss zudem Eckpunkte des Umweltressorts für einen nationalen Emissionshandel. Für Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude soll ab 2021 zunächst ein fester Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne emittiertes CO2 gelten, bis 2025 steigt der Preis auf 35 Euro. Danach soll es für diese Sektoren einen nationalen Emissionshandel mit einer Preisspanne von zunächst zwischen 35 und 60 Euro geben.
Grundlage der Kabinettsbeschlüsse ist das am 20. September zwischen Union und SPD vereinbarte Maßnahmenpaket zum Klimaschutz. Ein Sprecher des Finanzressorts kündigte an, "weitere Punkte zeitnah ins Kabinett zu bringen". Dabei geht es unter anderem um eine ökologischere Kfz-Steuer.
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisierte in Berlin, die Koalition mache "weiter mit Klein-Klein im Klimaschutz". So fehle Union und SPD der Mut "beim Abbau umweltschädlicher Subventionen" und "beim Ausbau erneuerbarer Energien".
Auch der Linken-Klimaexperte Lorenz Gösta Beutin kritisierte die Kabinettsentscheidungen als "völlig unzureichend". Dabei sei "der CO2-Preis ein fauler Ersatz für klimapolitisches Ordnungsrecht". Von "Pillepalle" sprach Linken-Fraktionsvize Gesine Lötzsch.
Der FDP-Umweltexperte Lukas Köhler wandte sich gegen die höhere Luftverkehrssteuer und warf der Regierung "wahllose Einzelmaßnahmen" ohne klimapolitischen Effekt vor.
Das Bundesfinanzministerium sprach dagegen von "klaren und sozial ausgewogenen Anreizen für klimafreundliches Verhalten".
(V.Korablyov--DTZ)