Acht Klimaaktivisten wegen Abhängens von Macron-Porträts verurteilt
Acht Klimaaktivisten sind wegen des Abhängens von Porträts des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu jeweils 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein Pariser Gericht sah den Vorwurf des "gemeinschaftlichen Diebstahls" am Mittwoch als erwiesen an. Die Angeklagten hatten im Februar in drei Bezirksrathäusern in Paris Macrons Bildnis abgehängt, um auf die aus ihrer Sicht verfehlte Klimaschutzpolitik des Präsidenten aufmerksam zu machen.
Die Umweltaktivisten erklärten, sie hätten aus einer "moralischen Pflicht" heraus gehandelt. Angesichts der Bedrohung durch die Erderwärmung und der Untätigkeit der Regierung hätten sie keine andere Wahl als "gewaltfreien zivilen Ungehorsam" gehabt. Die Aktivisten, die zwischen 23 und 36 Jahre alt sind, wollen Berufung einlegen.
Hinter den "Abhänger"-Aktionen steht die Umweltorganisation ANV-COP21. Nach deren Angaben wurden bislang in ganz Frankreich rund 130 Porträts Macrons gestohlen. Ein Gericht in Lyon hatte in einem ähnlichen Fall vergangenen Monat zwei Aktivisten freigesprochen. Der zuständige Richter urteilte damals, ihre Beweggründe stellten ein "legitimes Motiv" dar.
Der erste Prozess fand Ende Mai im Osten Frankreichs statt. Ein Umweltaktivist wurde damals zu einer Geldstrafe von 250 Euro und fünf weitere zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zwei Wochen später sprach ein Straßburger Gericht drei Aktivisten frei, die kurzzeitig ein Macron-Porträt abgehängt hatten. Bis Ende September 2020 plant die französische Justiz mehrere weitere "Abhänger"-Prozesse.
(V.Sørensen--DTZ)