Neuer Prozess gegen Ex-Agenten Mauss beginnt mit Antrag auf Verfahrensaussetzung
Zwei Jahre nach dem Urteil im ersten Steuerprozess gegen den früheren Geheimagenten Werner Mauss hat am Donnerstag vor dem Landgericht Bochum die Neuauflage des Verfahrens begonnen. Am ersten Prozesstag beantragte die Verteidigung des 79-Jährigen die Aussetzung des Verfahrens, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mitteilte. Das Gericht könnte demnach seine Entscheidung über den Antrag am nächsten Verhandlungstag verkünden.
Laut Anklage soll Mauss von 2002 bis 2013 Einkünfte aus Vermögensanlagen nicht angegeben und so Einkommensteuer von insgesamt rund 14 Millionen Euro hinterzogen haben. Bereits im ersten Verfahren hatte Mauss die Vorwürfe über seine Anwälte nachdrücklich zurückgewiesen.
Das Bochumer Landgericht hatte Mauss im Oktober 2017 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er zwischen 2002 und 2011 insgesamt 13,2 Millionen Euro Steuern nicht bezahlt habe. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch im Januar auf, weil der Richterspruch "in sich widersprüchliche Feststellungen" enthalten habe.
Der gebürtige Essener Mauss hatte in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden gearbeitet. Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.
(V.Korablyov--DTZ)