Bosnien muss Überlebenden von Srebrenica Grundbesitz zurückgeben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Bosnien-Herzegowina auferlegt, einer Familie von Überlebenden des Massakers von Srebrenica ihren Grundbesitz vollständig zurückzugeben - darunter auch eine Parzelle, auf der eine serbisch-orthodoxe Kirche errichtet wurde. Die Rückgabe müsse spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Entscheidung rechtskräftig sei, entschied der Straßburger Gerichtshof am Dienstag.
Der Streit um die Eigentumsrechte in der bosnischen Ortschaft Konjevic Polje geht auf die Zeit des Bosnien-Kriegs (1992-95) zurück. Die Klage wurde von 14 Mitgliedern einer Großfamilie eingereicht, die während des Krieges fliehen und ihr Land zurücklassen musste. Rund 20 Angehörige der Familie wurden bei dem Massaker von Srebrenica 1995 getötet.
Auch mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Bürgerkrieg in Bosnien erhitzt der Streit in Konjevic Polje die Gemüter. Die strittige serbisch-orthodoxe Kirche wurde 1998 auf dem Land der Familie errichtet. 2004 gab es vor der Kirche heftige Auseinandersetzungen zwischen Serben und Muslimen.
Der EGMR sprach nun der Hauptklägerin 5000 Euro und den nachfolgenden Klägern je 2000 Euro Entschädigung zu. Der Straßburger Gerichtshof verwies darauf, dass die Ansprüche der Kläger schon 1999 und 2001 in Bosnien juristisch anerkannt worden seien, ohne dass diese Entscheidungen in der Praxis befolgt worden wären.
Konjevic Polje liegt in der Nähe von Srebrenica im Osten Bosnien-Herzegowinas. In Srebrenica wurden im Sommer 1995 rund 8000 muslimische Männer und Jungen von bosnisch-serbischen Einheiten ermordet. Das Massaker gilt als das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg.
(U.Beriyev--DTZ)