Oberstes Gericht erklärt Zwangspause des britischen Parlaments für "illegal"
Die vom britischen Regierungschef Boris Johnson verfügte Zwangspause des Parlaments ist vom Obersten Gerichtshof des Landes für "illegal" erklärt worden. Das Unterhaus solle "so schnell wie möglich" wieder zusammenkommen, urteilte das Gericht am Dienstag in London. Oppositionsführer Jeremy Corbyn von der Labour-Partei forderte nach dem Urteilsspruch den Rücktritt Johnsons.
Gegen die von Johnson bei Königin Elizabeth II. empfohlene fast fünfwöchige Parlamentsvertagung hatte es zwei Klagen gegeben, eine davon war von mehreren Abgeordneten eingebracht worden. Das Oberste Gericht kam nun zu dem Schluss, dass die Entscheidung Johnsons, "ihrer Majestät zu raten, das Parlament zu vertagen, illegal war", sagte Gerichtspräsidentin Brenda Hale. Die Zwangspause sei damit "ungültig und unwirksam". Die Abgeordneten könnten "unmittelbare Schritte" für eine Zusammenkunft des Parlaments einleiten.
Unterhaussprecher John Bercow sagte nach der Urteilsverkündung, das Parlament müsse nun "ohne Verzögerung zusammenkommen". Bercow kündigte dafür sofortige Gespräche mit den Parteichefs an.
Corbyn forderte beim Labour-Parteitag in Brigthon Johnson auf, mit einem Rücktritt vorgezogene Neuwahlen zu ermöglichen. Aus den Neuwahlen solle eine Regierung hervorgehen, "die die Demokratie respektiert".
Johnsons Entscheidung, dem Parlament kurz vor dem für den 31. Oktober geplanten EU-Austritt Großbritanniens eine fast fünfwöchige Sitzungspause aufzuerlegen, hatte landesweite Proteste hervorgerufen. Kritiker halten dem konservativen Regierungschef vor, das Parlament ausgerechnet zur entscheidenden Brexit-Zeit aushebeln zu wollen, um notfalls auch einen Austritt ohne Abkommen mit der EU durchsetzen zu können. Die Abgeordneten lehnen einen No-Deal-Brexit mehrheitlich ab.
Johnsons Anwälte blieben dagegen auch vor Gericht bei der Darstellung, dass es sich um einen Routinevorgang gehandelt habe und die Regierung durch die Zwangspause nur Zeit haben wollte, das neue Regierungsprogramm vorzubereiten.
(S.A.Dudajev--DTZ)