Schlussanträge in weiterem EuGH-Verfahren zur polnischen Justizreform
In einem weiteren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur umstrittenen Justizreform Polens werden am Dienstag (09.30 Uhr) die Schlussanträge des Generalanwalts erwartet. Der EuGH muss in diesem Fall über das neue Disziplinarsystem gegen Richter entscheiden. Bezirksgerichte in Warschau und Lodz riefen den Gerichtshof an, weil sie die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen. (Az. C-558/18 und C-563/18)
Vor dem EuGH laufen mehrere Verfahren zur polnischen Justizreform. Einen zentralen Bestandteil der Reform kippten die Richter bereits. Im Juni entschieden sie, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am Obersten Gericht des Landes von 70 auf 65 Jahre gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstößt.
(S.A.Dudajev--DTZ)