Deutsche Tageszeitung - Niedersachsens Grüne für Luftballonverbot

Niedersachsens Grüne für Luftballonverbot


Niedersachsens Grüne für Luftballonverbot
Niedersachsens Grüne für Luftballonverbot / Foto: ©

Niedersachsens Grüne haben sich für ein Luftballonverbot ausgesprochen. In die Luft gelassene Ballons landeten in den allermeisten Fällen in der Natur, wo Vögel und andere Tiere die weichen Ballonreste fräßen und "dann mit vollem Magen" verhungerten, sagte Grünen-Landeschefin Anne Kura der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Donnerstag. Auch Ballons aus Naturlatex seien deswegen keine wirkliche Alternative.

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Kura reagiert damit auf einen Beschluss der Stadt Gütersloh in Nordrhein-Westfalen, wo in Zukunft bei städtischen Veranstaltungen und auf städtischen Flächen auf den Massenstart von gasgefüllten Luftballons verzichtet werden soll. Bei privaten Feiern sind Ballons weiterhin erlaubt.

"Auf der einen Seite steht das kurze schöne Bild von bunten Ballons in der Luft, auf der anderen das von verendeten Vögeln", sagte Kura. "Initiativen wie die aus Gütersloh helfen auch, das Bewusstsein für ungewollte Folgen unseres Handelns zu schärfen."

Das niedersächsische Umweltministerium wies die Forderung zurück. "In den Himmel steigende Luftballons haben die Menschen schon immer mit Träumen und Hoffnungen verbunden. Warum sollten wir ihnen diese Gefühle nehmen?", sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. "Ein Ballonverbot rettet die Welt ganz bestimmt nicht."

Auch die FDP kritisierte den Vorstoß der Grünen. "Der Überbietungswettbewerb der Verbote geht weiter", erklärte der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Theurer. Er warf den Grünen eine "Öko-Radikalisierung" vor, die immer mehr Menschen in die Arme der AfD treibe.

Die EU hatte im März ein künftiges Verbot von Einweggeschirr und anderen Wegwerfprodukten aus Kunststoff beschlossen. Auf ein Verbot, etwa bei Kindergeburtstagen Luftballons fliegen zu lassen, verzichtete das Europaparlament. Allerdings sollen Kennzeichnungen mit Hinweisen für eine möglichst umweltschonende Entsorgung vorgeschrieben werden.

(V.Korablyov--DTZ)

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