Staat kann sich Unterhaltsvorschuss in den meisten Fällen nicht zurückholen
Der Staat kann sich den Unterhaltsvorschuss, den er für Kinder von Alleinerziehenden zahlt, in den meisten Fällen nicht von den Vätern zurückholen. Die Quote der Fälle, in denen dies möglich ist, liegt bei 39 Prozent, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag in Berlin sagte. "In 61 Prozent der Fälle ist ein Rückgriff nicht möglich gewesen", betonte die Bundesfamilienministerin.
Dies war zumeist wegen des zu geringen Einkommens des Unterhaltspflichtigen der Fall. In diesen Fällen sei der Staat "Ausfallbürge" für Zahlungen, die die Eltern nicht leisten könnten, betonte Giffey. Insgesamt wird der Unterhaltsvorschuss für gut 800.000 der insgesamt 2,1 Millionen Kinder gezahlt, die in Alleinerziehenden-Familien leben. Ende 2016, vor der Gesetzesreform, hatte die Zahl noch bei 427.000 gelegen.
Dort, wo der Rückgriff möglich ist, kommt er aber auch nur in einem Drittel der Fälle tatsächlich zustande: In 13 Prozent aller Vorschusszahlungen wurde der vorgestreckte Betrag komplett erstattet, in 22 Prozent bislang nur teilweise. In weiteren vier Prozent hoffen die Behörde noch auf Zahlungen. Dies ergibt zusammen die 39 Prozent des möglichen Rückgriffs.
In 90 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Unterhaltspflichtigen um die Väter, nur in zehn Prozent sind es die Mütter.
Durch die Reform war der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet worden. Seither wird er für Kinder bis zu 18 Jahren gezahlt, davor hatte die Altersgrenze bei zwölf Jahren gelegen. Zudem wurde die vorherige Grenze einer Bezugsdauer von bis zu sechs Jahren gestrichen.
Nach der Reform sei es in erster Linie darum gegangen, die Ansprüche der Kinder zu bedienen, sagte Giffey. Erst jetzt werde der Schwerpunkt darauf gelegt, das Geld bei den säumigen Elternteilen einzutreiben. Die Ministerin dämpfte hier aber die Erwartungen: "Die Vorstellung, dass wir irgendwann eine 100-prozentige Rückgriffquote haben könnten, ist eine unrealistische."
(U.Stolizkaya--DTZ)