Spahn will Impfpflicht gegen Masern auch in Flüchtlingsunterkünften
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will am Mittwoch einen in einzelnen Punkten erweiterten Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht ins Bundeskabinett einbringen. Der Entwurf sieht jetzt unter anderem auch eine Impfpflicht in Flüchtlingsunterkünften sowie für Tagesmütter und Kita-Mitarbeiter vor, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministerium am Sonntag sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Bild am Sonntag".
Bereits im Mai waren die Grundzüge des Impfpflicht-Gesetzes bekannt geworden. Der Entwurf sieht für Impfverweigerer einen Ausschluss vom Kita-Besuch und Bußgelder von bis zu 2500 Euro bei Schulkindern vor. Die Verpflichtung zur Impfung soll im März kommenden Jahres eingeführt werden.
Im Vergleich dazu sieht der neue Entwurf drei Erweiterungen vor. Neben der Impfpflicht in Flüchtlingsunterkünften sowie für Tagesmütter und Mitarbeiter in Kindertagesstätten ist laut Gesundheitsministerium auch geplant, dass verstärkt freiwillige Reihenimpfungen gegen Masern und andere Krankheiten an Schulen angeboten werden. Dafür sollen Krankenkassen und der öffentliche Gesundheitsdienst stärker kooperieren.
Gesundheitsminister Spahn verteidigte seine Pläne. "Wer sich oder seine Kinder nicht impfen lässt, gefährdet eben nicht nur sich selbst, sondern in einer offenen Gesellschaft auch andere", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag". Er wolle möglichst alle Kinder vor einer Ansteckung mit Masern schützen.
Masern sind eine hochansteckende Krankheit, bei der es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen kann. Die Krankheitszahlen in Deutschland schwanken Jahr für Jahr.
In der Debatte um die Masern-Bekämpfung hatte sich der Deutsche Ethikrat kürzlich gegen eine generelle Impfpflicht ausgesprochen. In einer Ende Juni veröffentlichten Stellungnahme empfahl das Gremium eine Pflichtimpfung nur für bestimmte Berufsgruppen etwa im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Eine allgemeine staatliche Impfpflicht für alle Erwachsenen oder Kinder sei hingegen "nicht gerechtfertigt".
Das Expertengremium begründete dies unter anderem mit den insgesamt hohen Impfquoten bei Kleinkindern und Schulkindern. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegebene Durchimpfungsquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung, die für die Eliminierung der Krankheit nötig ist, sei bei Kindern "grundsätzlich auch ohne Zwang erreichbar". 2017 waren bundesweit 97,1 Prozent der Schulanfänger einmal gegen Masern geimpft, die zweite Impfung hatten 92,8 Prozent.
(S.A.Dudajev--DTZ)