Deutsche Tageszeitung - Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen

Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen


Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen
Keine Ausnahme von der Helmpflicht für Motorradfahrer aus religiösen Gründen / Foto: ©

Von der Helmpflicht für Motorradfahrer gibt es auch aus religiösen Gründen grundsätzlich keine Ausnahme. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag im Fall eines Turban tragenden Anhängers der Sikh-Religion, dass er deshalb nicht von dieser Pflicht befreit werden könne. Die Helmpflicht solle nämlich nicht nur den Fahrer, sondern auch andere schützen. (Az. BVerwG 24.17)

Textgröße ändern:

Der Mann hatte im Jahr 2013 bei der Stadt Konstanz eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Er gab an, dass ihn die Helmpflicht in seiner Religionsfreiheit verletze. Als gläubiger Sikh sei er verpflichtet, einen Turban zu tragen.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab. Diese Einschränkung seiner Religionsfreiheit müsse der Mann hinnehmen, weil sie den Rechten anderer diene, erklärten die Verwaltungsrichter. So könnten zum Beispiel andere Menschen beim Unfalltod oder bei schweren Verletzungen eines nicht mit einem Helm geschützten Motorradfahrers traumatisiert werden. Ein Motorradfahrer, der sich mit einem Helm schützt, könne zudem nach einem Unfall auch eher anderen helfen.

Ein Anspruch auf eine Befreiung von der Helmpflicht könne höchstens bestehen, wenn dem Betroffenen der Verzicht auf das Motorradfahren nicht zugemutet werden könne, stellten die Verwaltungsrichter klar. Dafür gab es nach ihrer Ansicht im konkreten Fall aber keine Anhaltspunkte: Der Kläger besitzt demnach auch einen Pkw-Führerschein und einen Lieferwagen.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Frankreich: Mehr als 100.000 Menschen protestieren gegen rechtsgerichteten Premier

In Frankreich haben am Samstag nach Angaben des Innenministeriums mehr als 100.000 Menschen gegen die Ernennung des neuen rechtsgerichteten Premierministers Michel Barnier demonstriert. Allein in Paris waren es demnach 26.000. Aber auch in vielen anderen Städten wie Nantes, Nizza, Marseille und Straßburg gingen die Menschen gegen die Regierungsübernahme durch den 73-jährigen Konservativen auf die Straße. Die Wut der Demonstrierenden richtete sich auch gegen Präsident Emmanuel Macron.

Tausende in Israel demonstrieren erneut für Abkommen für Freilassung der Geiseln

Genau elf Monate nach dem beispiellosen Angriff der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel sind dort erneut tausende Menschen für ein Abkommen über eine Waffenruhe im Gazastreifen und die Freilassung aller Geiseln auf die Straße gegangen. Unter den Teilnehmern der Kundgebungen in Tel Aviv, Jerusalem und anderen Städten waren am Samstag auch Angehörige der immer noch im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln.

Niedrige Wahlbeteiligung: Präsidentschaftswahl in Algerien zu Ende gegangen

Nach einer einstündigen Verlängerung ist die Präsidentschaftwahl in Algerien am Samstag zu Ende gegangen. Statt wie geplant um 20.00 Uhr schlossen die Wahllokale in dem nordafrikanischen Land angesichts einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung erst um 21.00 Uhr Ortszeit (22.00 Uhr MESZ).

Großdemo für "Freiheit" nach Sperrung des Onlinediensts X in Brasilien

Nach der Sperrung des Onlinedienstes X in Brasilien sind in dem südamerikanischen Land am Samstag tausende Demonstranten auf die Straße gegangen. Die Kundgebung in der Wirtschaftsmetropole São Paulo fand am brasilianischen Unabhängigkeitstag als Gegenveranstaltung zu einer offiziellen Parade in der Hauptstadt Brasília mit dem linksgerichteten Staatschef Luiz Inácio Lula da Silva statt. Dessen rechtsextremer Amtsvorgänger Jair Bolsonaro unterstützte den Protestmarsch in São Paulo.

Textgröße ändern: