Deutsche Tageszeitung - Beschädigte Ostsee-Kabel: Untersuchung findet keine endgültigen Beweise für Absicht

Beschädigte Ostsee-Kabel: Untersuchung findet keine endgültigen Beweise für Absicht


Beschädigte Ostsee-Kabel: Untersuchung findet keine endgültigen Beweise für Absicht
Beschädigte Ostsee-Kabel: Untersuchung findet keine endgültigen Beweise für Absicht / Foto: © Ritzau Scanpix/AFP/Archiv

Nach der Beschädigung von zwei wichtigen Unterwasserkabeln in der Ostsee durch ein chinesisches Frachtschiff Ende vergangenen Jahres hat die schwedische Unfalluntersuchungsbehörde SHK ihren Abschlussbericht vorgelegt. Demnach gibt es keine endgültigen Beweise für ein absichtliches Handeln der Besatzung der "Yi Peng 3". Jedoch sprächen einige Tatsachen "zu einem gewissen Grad gegen" eine unabsichtliche Beschädigung der Kabel, erklärte die SHK bei der Vorstellung ihres Berichts am Dienstag.

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Laut dem Bericht zog die "Yi Peng 3" im vergangenen November ihren Anker anderthalb Tage lang und über eine Strecke von 180 Seemeilen über den Meeresboden. Dabei beschädigte es ein Telekommunikationskabel zwischen Deutschland und Finnland sowie ein Kabel zwischen Schweden und Litauen.

Es gebe zwei Szenarios, wie es zu der Beschädigung der Kabel gekommen sein könnte, hieß es in dem Bericht. Ein Szenario sei, "dass das Schiff absichtlichen den Anker auswarf, um Infrastruktur auf dem Meeresboden zu beschädigen". Dagegen spreche das Risiko einer Beschädigung des Schiffes und einer Verletzung der Besatzung. Gegen das zweite Szenario, ein unabsichtliches Auswerfen des Ankers, spreche jedoch der mangelnde Schaden an dem Schiff sowie die lange Dauer, über die der Anker über den Meeresboden gezogen wurde.

Die Untersuchungsergebnisse hielten die schwedische Staatsanwaltschaft jedoch nicht "von einem Ermittlungsverfahren wegen eines mutmaßlichen Verbrechens" ab, erklärte die SHK. Die Schäden an den beiden wichtigen Unterwasserkabeln im vergangenen Jahr hatten bei europäischen Politikern den Verdacht auf Sabotage aufkommen lassen.

(P.Hansen--DTZ)

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