Deutsche Tageszeitung - Berlin: Dodiks Erklärung von Staatsministerin zur unerwünschten Person nicht rechtens

Berlin: Dodiks Erklärung von Staatsministerin zur unerwünschten Person nicht rechtens


Berlin: Dodiks Erklärung von Staatsministerin zur unerwünschten Person nicht rechtens
Berlin: Dodiks Erklärung von Staatsministerin zur unerwünschten Person nicht rechtens / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Europa-Staatsministerin Anna Lührmann (Grüne) ist bei einer Reise in die Republika Srpska zur unerwünschten Person erklärt worden - nach Angaben des Auswärtigen Amts ist dies jedoch nicht rechtens. Die Republika Srpska sei kein eigenständiger Staat, hieß es am Samstag aus dem Außenministerium. Serbenführer Milorad Dodik habe damit kein Recht, Lührmann zur Persona non grata zu erklären. Die Staatsministerin habe Bosnien-Herzegowina am Samstag wie geplant per Linienflug verlassen.

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Die Regierung der Republika Srpska, dem überwiegend von bosnischen Serben bewohnten Landesteil von Bosnien und Herzegowina, hatte dem Innenministerium am Freitag angeordnet, die deutsche Staatsministerin aus dem Territorium herauszubegleiten. Dodik schrieb auf Onlineplattformen, die Polizei müsse Lührmann "sehr schnell" aus der Republika Srpska heraus eskortieren.

Lührmann war nach eigenen Angaben am Freitag bei ihrem Besuch in Banja Luka, dem Regierungssitz der Republika Srpska, von Vertretern von Serbenführer Dodik bedroht worden. Sie habe sich dort mit Vertretern von Opposition und Zivilgesellschaft getroffen, sagte die Staatsministerin in einem auf Onlineplattformen veröffentlichten Video. Dann aber habe Dodik erneut seine "zerstörerische Herangehensweise" unter Beweis gestellt. "Seine Vertreter haben mir und meiner Delegation Gewalt angedroht", sagte sie weiter auf Englisch. Das sei "ein Zeichen der Schwäche", der per Haftbefehl gesuchte Dodik sei "zunehmend isoliert" und habe keine Unterstützung der Bevölkerung.

Deutschland und Österreich hatten am Donnerstag gemeinsam ein Einreiseverbot gegen den bosnischen Serbenführer verkündet. Zudem wurden auch der Regierungschef und der Parlamentspräsident der Republika Srpska mit Einreiseverboten belegt. Der bosnische Staatsgerichtshof hatte vergangene Woche einen internationalen Haftbefehl gegen Dodik erlassen, nachdem dieser einseitig die Zuständigkeit von Justiz und Polizei des bosnischen Zentralstaates für die Republika Srpska für beendet erklärt hatte.

Der Vorstoß war eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil gegen Dodik, der wegen Missachtung des Hohen Repräsentanten der UNO für Bosnien und Herzegowina zu einem Jahr Haft verurteilt worden war. Das Vorhaben wurden jedoch später vom Verfassungsgericht kassiert. Dodik hatte bosnische Serben in den Behörden des Zentralstaats zudem aufgerufen, ihre Posten zu verlassen und stattdessen den Institutionen der Republika Srpska beizutreten.

Dodiks Vorgehen droht die ohnehin zerbrechliche Stabilität in Bosnien und Herzegowina und auf dem Westbalkan weiter zu untergraben. Seine Gegner werfen dem bosnischen Serbenführer eine separatistische Politik und Korruption vor. Dodik sieht in dem Vorgehen der Justiz einen Versuch, ihn aus der "politischen Arena zu entfernen".

Bosnien und Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.

(Y.Leyard--DTZ)

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