Deutsche Tageszeitung - Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland

Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland


Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland
Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland / Foto: © AFP/Archiv

Kindererziehungszeiten im EU-Ausland können auch von der Deutschen Rentenversicherung rentensteigernd anerkannt werden. Das ist der Fall, wenn vorher und hinterher deutsche Rentenanwartschaften erworben wurden und die Kindererziehung im Ausland dort nicht zu einer Rente führt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. (Az. B 5 R 16/23 R)

Textgröße ändern:

Es sprach damit einer Mutter eine höhere Rente zu, die zwei ihrer drei Kinder zunächst in Österreich aufgezogen hatte. Danach lässt sich die Anerkennung der Kindererziehungszeiten auch durch nachfolgende freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse erreichen.

Die Frau war bis 1972 in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von 1975 bis 1979 lebte sie mit ihrem Ehemann und den in den Jahren 1970, 1975 und 1977 geborenen Kindern in Österreich.

Während ihr Mann dort arbeitete und Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung zahlte, widmete sie sich ausschließlich der Kindererziehung. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zahlte die Mutter noch freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse ein, um die sogenannte Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen.

Die österreichische Rentenversicherung stellte 52 Monate Kindererziehungszeiten fest. Wegen der dort geltenden Mindestversicherungszeit von 180 Monaten reichte dies für eine österreichische Rente aber nicht aus. Die Deutsche Rentenversicherung erkannte Kindererziehungszeiten nur für das erste Kind an.

Wie nun das BSG entschied, muss die Rentenversicherung auch die Erziehungszeiten für die beiden weiteren Kinder anerkennen. Das ergebe sich aus EU-Recht, die deutschen Vorschriften seien entsprechend auszulegen.

Danach "muss die betroffene Person ausschließlich in dem die Rente gewährenden Mitgliedsstaat Versicherungszeiten erworben haben, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in den anderen Mitgliedsstaat, in dem sie die Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat".

Dies sei hier erfüllt. Die Klägerin habe vor der Kindererziehung in Österreich in Deutschland beitragspflichtig gearbeitet. Danach sei sie in Deutschland zwar selbstständig tätig gewesen, habe aber noch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Dass die österreichische Rentenversicherung die Zeiten anerkannt habe, stehe dem nicht entgegen, weil dies nicht zu österreichischen Rentenzahlungen geführt habe.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Söder blickt "sehr optimistisch" auf Koalitionsverhandlungen

CSU-Chef Markus Söder hat sich zuversichtlich gezeigt, dass Union und SPD ihre Koalitionsgespräche bald zu einem Abschluss bringen. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir eine Lösung finden", sagte Söder am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner" mit Blick auf die Verhandlungen mit der SPD vor allem in der Wirtschafts- und Steuerpolitik. "Wir diskutieren sehr seriös. Das Bemühen ist groß, aber es muss eben auch zu einem Ende geführt werden", sagte Söder.

Macron will bei Besuch in Ägypten in die Nähe des Gazastreifens reisen

Bei seinem Besuch in Ägypten nächste Woche will Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in die Nähe des Gazastreifens reisen. In der ägyptischen Haftstadt Al-Arisch werde Macron sich kommenden Dienstag mit humanitären Helfern treffen, um seine Unterstützung für eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas zu unterstreichen, teilte der Elysée-Palast am Donnerstag mit. Arisch liegt etwa 50 Kilometer vom Gazastreifen entfernt und ist ein wichtiger Übergangspunkt für Hilfslieferungen in das Palästinensergebiet.

Dänische Regierungschefin weist in Grönland Trumps Annexions-Pläne entschieden zurück

Die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen hat bei einem Besuch in Grönland die Übernahme-Drohungen von US-Präsident Donald Trump entschieden zurückgewiesen. "Sie können nicht ein anderes Land annektieren", sagte sie am Donnerstag an die US-Regierung gerichtet.

Signal-Affäre: Pentagon untersucht Rolle von Verteidigungsminister Hegseth

Das Pentagon nimmt US-Verteidigungsminister Pete Hegseth ins Visier: Pentagon-Generalinspekteur Steven Stebbins kündigte am Donnerstag eine interne Untersuchung zur Rolle Hegseths in der sogenannten Chatgruppenaffäre an. Im Messengerdienst Signal hatten sich Hegseth und andere Regierungsmitglieder über einen Militärschlag gegen die Huthi-Miliz im Jemen ausgetauscht, während ein Journalist versehentlich zu der Gruppe eingeladen war.

Textgröße ändern: