Deutsche Tageszeitung - Bundestags-Haushaltsausschuss beschließt Vorlage für Lockerung der Schuldenbremse

Bundestags-Haushaltsausschuss beschließt Vorlage für Lockerung der Schuldenbremse


Bundestags-Haushaltsausschuss beschließt Vorlage für Lockerung der Schuldenbremse
Bundestags-Haushaltsausschuss beschließt Vorlage für Lockerung der Schuldenbremse / Foto: © AFP

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Sonntag die Vorlage für die Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung sowie für ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Gemäß der am Freitag von Union und SPD mit den Grünen erzielten Einigung wurden die vereinbarten Ergänzungen in einem gemeinsamen Änderungsantrag der drei Fraktionen in den Gesetzestext eingearbeitet. CDU-Chef Friedrich Merz wies Vorwürfe der Wählertäuschung wegen der höheren Neuverschuldung zurück.

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"Ich nehme den Vorwurf ernst, aber ich halte ihn für nicht gerechtfertigt", sagte Merz der "Bild am Sonntag". Er habe auch schon vor der Wahl Ergänzungen der Schuldenbremse nicht ausgeschlossen, damit "wir dann wirklich Investitionen in unsere Zukunft zusätzlich ermöglichen - und das tun wir", sagte der CDU-Chef.

"Dass wir in unsere Verteidigung massiv investieren müssen, ist dringend geboten", betonte Merz. "Aber viele Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir zugleich etwas für die Infrastruktur, für die Schulen, für die Krankenhäuser und für die Verkehrswege tun." Deswegen sei "das alles zusammen ein Gesamtpaket".

Die getroffenen Entscheidungen seien "die richtige Antwort" der Politik auf "die Zeit, in der wir heute leben", sagte Merz weiter. Mit Blick auf die Verständigung mit den Grünen sagte er zudem: "Ein Grüner werde ich sicher nicht. Aber ein Kanzler, der sich der umweltpolitischen Verantwortung stellt."

Union und SPD hatten sich am Freitag mit den Grünen auf einen Kompromiss für ihr schuldenfinanziertes Finanzpaket verständigt. Die Grünen konnten dabei unter anderem eine Zusage von 100 Milliarden Euro Investitionen in den Klimaschutz durchsetzen. Das Paket sieht eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und die Länder sowie ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen vor.

Davon sollen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen, um Investitionen dort und in den Kommunen voranzubringen. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem insbesondere der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert wird. Die Schlussberatung im Bundestags-Plenum soll am Dienstag stattfinden.

Für Debatten sorgte am Wochenende, dass in dem Verfassungstext auch ausdrücklich Investitionen mit dem Ziel genannt werden, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Einige Politiker aus CDU und FDP äußerten die Befürchtung, dass dies Klagen etwa von Umweltverbänden gegen Infrastrukturprojekte erleichtern könnte.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wies dies zurück. "Dieses Ziel hat ohnehin Verfassungsrang", sagte der DUH-Rechtsexperte Remo Klinger dem Berliner "Tagesspiegel" unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ebenso lasse sich aber "ein Klagerecht gegen Einzelmaßnahmen aus dieser Formulierung im Grundgesetz nicht ableiten". Darauf verwies in der "FAZ" auch der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio.

Die Verständigung von Union und SPD mit den Grünen diente dem Ziel, für die am Dienstag im Bundestag geplante Schlussabstimmung die notwendige Zweidrittelmehrheit für das Vorhaben zu sichern. Abgestimmt wird noch im alten Bundestag - dort verfügen die drei Fraktionen anders als im neu gewählten Parlament über die erforderlichen Stimmen für die Verfassungsänderung. Die Linke lehnte Forderungen der AfD ab, stattdessen deren Vorstoß für eine umgehende Einberufung des neuen Bundestages zu unterstützen.

Unklar blieb allerdings zunächst noch, ob auch im Bundesrat die dort ebenfalls erforderliche Zweidrittelmehrheit zustandekommt. Die Landesregierungen mit Beteiligung ausschließlich von CDU, CSU, SPD oder Grünen kommen zusammen nur auf 41 Stimmen, erforderlich wären 46. Notwendig wäre daher auch die Zustimmung entweder der widerstrebenden Freien Wähler in Bayern oder von Landesregierungen mit Beteiligung von Linkspartei, BSW oder FDP.

Darum wird in den betroffenen Ländern teils noch gerungen. Am Montag soll es laut Medienberichten ein Krisengespräch von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger geben. In Brandenburg drang Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf die Zustimmung seines BSW-Koalitionspartners.

(V.Sørensen--DTZ)

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