Union dringt auf Änderungen an Seehofers Rückkehr-Gesetz
Nach dem Kabinettsbeschluss zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will die Union bei den bevorstehenden Bundestagsberatungen noch Änderungen erreichen: "Wer betrügt, darf keine Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben", sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Das wollen wir im parlamentarischen Verfahren noch stärker herausarbeiten." Auch aus den Ländern kam erneut Kritik an Seehofers Gesetz.
Frei sagte, der Druck auf die Ausreisepflichtigen, die täuschen, ihre Papier vernichten und nicht mitwirken, solle weiter erhöht werden. "Zugleich wollen wir die Hürden für den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft weiter senken."
Das vom Kabinett am Mittwoch gebilligte Gesetz sieht eine härtere Gangart gegenüber ausreisepflichtigen Flüchtlingen vor. Die Möglichkeiten der so genannten Sicherungshaft sollen ausgeweitet und ein Status zur Duldung von Menschen mit ungeklärter Identität eingeführt werden. Dies soll mit Arbeitsverboten und Bußgeldern verbunden sein.
Berichten zufolge wird Seehofer in der Union vorgeworfen, der SPD bei den Beratungen im Vorfeld der Kabinettsberatung zu weit entgegengekommen zu sein. Nunmehr gibt es Forderungen nach Änderungen im Bundestag.
Noch härter ging Frei mit dem ebenfalls von der Regierung gebilligten Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Gericht. "Die Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung für abgelehnte Asylbewerber zu öffnen, ist ein Irrweg", sagte der CDU-Politiker. "Fortschritte, die wir jetzt bei der Durchsetzung der Ausreisepflichten machen können, drohen durch das Gesetz des Arbeitsministers wieder rückgängig gemacht zu werden."
Aus den Ländern gab es erneut Kritik an der in Seehofers Rückkehr-Gesetz enthaltenen Regelung, Abschiebehäfltinge künftig auch in Strafvollzugsanstalten unterzubringen. Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk, dies sei rechtlich unmöglich. Das besage die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auch des Europäischen Gerichtshofes. Demnach dürften "entsprechend der europäischen Rückführungsrichtlinie Abschiebehäftlinge nicht in Strafanstalten untergebracht werden" und "auch nicht in Einrichtungen, die auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt stehen".
Biesenbach hob hervor, "wir haben bei Strafhäftlingen einen hohen Sicherheitsstandard und hohe Sicherheitsbedürfnisse". Bei Abschiebehäftlingen gehe es aber nur darum, sie "persönlich zu haben", damit sie nicht abtauchten. Abschiebehäftlinge hätten in Anstalten andere Freiheiten. "Das ist in normalen Justizvollzugsanstalten nicht möglich."
Er könne sich nicht vorstellen, "dass eine Familie in einer Strafanstalt zusammen einzusitzen hätte wie normale Strafhäftlinge", sagte der CDU-Politiker. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) nannte die von Seehofer vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots von Straf- und Abschiebehaft "nicht nur europarechtlich bedenklich, sie ist auch wenig praktikabel und gefährdet die Sicherheit in unseren Vollzugsanstalten". "Das ist kein Geordnete-Rückkehr-, sondern ein Organisiertes-Chaos-Gesetz für den Strafvollzug", sagte sie dem "Handelsblatt".
Seehofer hatte den Kritikern aus den Ländern entgegen gehalten, das Gesetz solle lediglich die Möglichkeit zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Strafanstalten schaffen. Die Länder könnten auch auf andere Weise zusätzliche Kapazitäten schaffen.
(U.Stolizkaya--DTZ)