USA lassen Klagen gegen ausländische Unternehmen in Kuba zu
Die USA lassen Klagen vor ihren Gerichten gegen ausländische Unternehmen zu, die in Kuba tätig sind. Außenminister Mike Pompeo kündigte am Mittwoch an, das entsprechende Gesetz solle ab dem 2. Mai angewendet werden. Die Regierung von Präsident Donald Trump setzt sich damit über Warnungen der EU hinweg.
Das US-Gesetz von 1996 war in den vergangenen Jahrzehnten von allen Trump-Vorgängern ausgesetzt worden, um westliche Partner nicht zu verprellen. Nun erklärte Pompeo, "jede Person oder Firma, die in Kuba Geschäfte machen", solle seine Ankündigung beachten.
Die vom US-Außenminister angekündigte Anwendung des dritten Kapitel des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes bedeutet, das künftig Prozesse über in Kuba nach der Revolution von 1959 enteigneten Besitz vor US-Gerichten erlaubt sind.
Die EU-Kommission hatte im Vorfeld gewarnt, sie werde "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müssen", um ihre Interessen zu wahren. "Die EU erwägt die mögliche Einleitung eines Verfahrens bei der Welthandelsorganisation WTO", hieß es in einem vom 10. April datierten Brief der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini und Handelskommissarin Cecilia Malmström.
Darüber hinaus könnten Schäden, die europäischen Unternehmen entstehen, "mittels der Beschlagnahmung und Veräußerung des Besitzes von US-Klägern wiedererlangt werden", warnten Mogherini und Malmström in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag.
Der Kuba-Streit überschattet auch die anstehenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Am Montag hatten die EU-Länder nach wochenlangem Streit grünes Licht für die Aufnahme solcher Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten gegeben. Besonders auf Druck von Frankreich ist das Verhandlungsmandat für die Kommission auch daran geknüpft, dass die USA den Handelskonflikt nicht weiter anheizen.
(U.Stolizkaya--DTZ)