Deutsche Tageszeitung - Erste IS-Rückkehrer nach Deutschland zurückgeholt

Erste IS-Rückkehrer nach Deutschland zurückgeholt


Erste IS-Rückkehrer nach Deutschland zurückgeholt
Erste IS-Rückkehrer nach Deutschland zurückgeholt / Foto: ©

Die ersten IS-Rückkehrer aus den Konfliktgebieten im Nahen Osten sind nach Deutschland zurückgeholt worden. "Die Zahl der bereits erfolgten Rückholungen von minderjährigen Kindern nach Deutschland bewegt sich im hohen einstelligen Bereich", wie am Freitag aus dem Auswärtigen Amt verlautete.

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Wie der Anwalt einer betroffenen Familie mitteilte, traf eine 31-jährige Frau mit ihren drei Kindern am Donnerstag am Stuttgarter Flughafen ein. Sie sei sofort in Haft genommen worden, hieß es in der Erklärung des Rechtsanwalts Mahmut Erdem weiter.

Dazu erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, der Fall sei den Sicherheitsbehörden bekannt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen könne das Innenministerium aber keine Auskünfte erteilen.

"Meine Forderung an die Bundesregierung wurde gehört", begrüßte Erdem die Rückholung der Familie. Diese reiste demnach über die Türkei nach Deutschland. Weitere Rückkehrwillige müssten folgen.

Das Auswärtige Amt betreut nach eigenen Angaben im Irak acht deutsche Staatsangehörige in Haft konsularisch. Deren ebenfalls in der Haftanstalt untergebrachte Kinder könnten mit Zustimmung der Eltern zu Verwandten nach Deutschland gebracht werden. Dazu stehe das Auswärtige Amt mit den zuständigen irakischen Behörden in Kontakt.

Über die Rückkehr von früheren IS-Kämpfern und deren Familienangehörigen aus Syrien und Irak wird seit geraumer Zeit diskutiert. Ein Teil der Betroffenen ist in Lagern in den Kurdengebieten Syriens interniert. Sofern sie über einen deutschen Pass verfügen, haben sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, wieder nach Deutschland einreisen zu können.

Die Bundesregierung will allerdings die Möglichkeit schaffen, künftig aktiven Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit den deutschen Pass zu entziehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Für bisherige IS-Kämpfer gilt dies jedoch nicht.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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