Deutsche Tageszeitung - Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden

Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden


Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden
Bericht des Ermittlers zu Trump-Anklagen soll in Teilen veröffentlicht werden / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Das US-Justizministerium will einen Teil des Berichts des Sonderermittlers Jack Smith veröffentlichen, der in zwei Strafverfahren gegen den künftigen Präsidenten Donald Trump ermittelt hatte. Das Ministerium teilte am Mittwoch in Washington mit, der Bericht zum Verfahren wegen Wahlmanipulation und Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten werde an die Öffentlichkeit gegeben.

Textgröße ändern:

Der Bericht zum Verfahren gegen Trump wegen der Lagerung geheimer Regierungsakten in seinem Privatanwesen in Florida hingegen soll unter Verschluss behalten werden. In diesem Verfahren müssen sich derzeit noch zwei Mitarbeiter Trumps verantworten. Dies solle nicht durch eine Veröffentlichung beeinträchtigt werden, teilte das Ministerium zur Begründung mit.

Die Anwälte Trumps hatten am Dienstag in einem Schreiben an den scheidenden Justizminister Merrick Garland versucht, die Veröffentlichung des Smith-Berichts komplett zu unterbinden. Statt die vollständige Entlastung Trumps anzuerkennen, versuche Smith nun, "einen außergerichtlichen 'Abschlussbericht' zu verbreiten, um seine falschen Anschuldigungen aufrechtzuerhalten", hieß es in dem Schreiben der Anwälte.

Am 20. Januar tritt Trump seine zweite Amtszeit als US-Präsident an. Smith hatte 2023 erreicht, dass der Republikaner in den beiden Strafverfahren der Bundesjustiz angeklagt wurde. Nach dessen Wahlsieg am 5. November sah er sich jedoch gezwungen, beide Verfahren mit der Begründung einzustellen, dass es seit den Erfahrungen mit der Watergate-Affäre in den 70er Jahren gängige Praxis der US-Justiz sei, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Die Veröffentlichung des Teil-Berichts könnte weitere für Trump unangenehme Informationen ans Licht bringen und die Debatte um die Straffreiheit des Republikaners erneut befeuern. In dem Verfahren um Wahlmanipulation ging es unter anderem um Trumps Rolle bei der Erstürmung des Kapitols in Washington durch seine fanatischen Anhänger am 6. Januar 2021.

In der Folge wurden zahlreiche Beteiligte, unter ihnen Anführer bekannter rechtsextremer Milizen, zu langen Haftstrafen verurteilt. Trump bezeichnet die Verurteilten als "Geiseln" und hat angekündigt, eine nicht näher genannte Zahl von ihnen nach seinem Amtsantritt zu begnadigen.

Trump war in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, doch nur im Schweigegeldprozess um einen ehemaligen Pornostar wurde er verurteilt. Das Strafmaß in dem New Yorker Fall soll am Freitag bekannt gegeben werden, doch versuchen Trumps Anwälte, auch dies mit einer Eingabe vor dem Obersten Gerichtshof in letzter Minute noch zu verhindern.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Bundeswahlleiterin: Wahlberechtigte müssen verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat die Wählerinnen und Wähler gebeten, bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl diesmal den verkürzten Briefwahlzeitraum zu beachten. Wahlberechtigte müssten ihre Briefwahlunterlagen "schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist", erklärte sie am Donnerstag. Die meisten Wahlämter bereiten sich demnach auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor.

Interesse an Einsicht in Stasi-Akte hält an - mehr als 28.000 Anträge im Jahr 2024

Das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Einsicht in ihre Stasi-Akten hält unverändert an. Im vergangenen Jahr seien 28.571 derartige Anträge von Bürgerinnen und Bürgern gestellt worden, teilte das zuständige Bundesarchiv am Donnerstag in Berlin mit. Hinzu kämen tausende Anfragen aus Forschung, Medien und Institutionen. 2023 hatte es 30.696 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern gegeben, im Jahr zuvor 29.064.

Netzagenturchef rät im Umgang mit X zu Gelassenheit und betont Meinungsfreiheit

Der Chef der Bundesnetzagentur hat im Umgang mit Plattformen wie X und Meta zur Gelassenheit geraten und das hohe Gut der Meinungsfreiheit betont. "Nicht alles, worüber man sich aufregt, ist gleichzeitig illegal", sagte Klaus Müller am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk. "In Wahlkämpfen muss man auch Dinge aushalten, die man persönlich als unangemessen, unanständig oder nicht akzeptabel empfindet." Meinungsfreiheit bedeute immer auch "die Freiheit derjenigen, deren Meinung man nicht teilt".

Führende Ökonomen kritisieren Merz-Äußerungen zur Staatsbürgerschaft

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) hat nach seiner Ankündigung, die Regeln zur Einbürgerung in Deutschland zu verschärfen, Kritik aus der Wirtschaft auf sich gezogen. "Es ist überhaupt nicht zu erkennen, wie der Vorschlag von Merz Probleme im Land lösen kann, wohl aber, dass er Probleme schafft", sagte der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, dem Düsseldorfer "Handelsblatt". Eingebürgerte treibe nun die Sorge um, Staatsbürger zweiter Klasse zu werden.

Textgröße ändern: