Deutsche Tageszeitung - Trump-Anwälte fechten Termin zur Strafmaßverkündung im Schweigegeldprozess an

Trump-Anwälte fechten Termin zur Strafmaßverkündung im Schweigegeldprozess an


Trump-Anwälte fechten Termin zur Strafmaßverkündung im Schweigegeldprozess an
Trump-Anwälte fechten Termin zur Strafmaßverkündung im Schweigegeldprozess an / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Die Anwälte des künftigen US-Präsidenten Donald Trump wollen die für Freitag angesetzte Verkündung des Strafmaßes gegen Trump im Schweigegeldprozess noch in letzter Minute verhindern. Sie beantragten in einer am Montag bekannt gewordenen Eingabe, den Termin abzusagen und erst die abschließende Prüfung ihrer Eingaben zur Immunitätsfrage zuzulassen.

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"Das Gericht sollte die für den 10. Januar angesetzte Anhörung zur Strafzumessung absagen und alle Fristen in diesem Fall aussetzen", schrieben Trumps Anwälte Todd Blanche und Emil Bove. Da ihr Mandant ein Berufungsverfahren eingeleitet habe, "in dem er seine Ansprüche auf präsidiale Immunität geltend macht", seien "alle Verfahren vor diesem Gericht aufgrund der Verfassung automatisch ausgesetzt".

Dem vorsitzenden New Yorker Richter Juan Merchan gaben die Anwälte Trumps bis Montagnachmittag Zeit für eine Antwort auf ihre Eingabe und kündigten für den Fall der Nicht-Bewilligung weitere rechtliche Schritte an. Der Oberste Gerichtshof hatte Mitte vergangenen Jahres US-Präsidenten eine deutlich erweiterte Immunität zugebilligt, worauf sich Trumps Anwälte beziehen, um das Schweigegeldverfahren gänzlich einstellen zu lassen.

Trump, der die Präsidentschaftswahl gewann und am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, war in dem New Yorker Verfahren im Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.

Der unter massivem politischem Druck stehende Richter Merchan hatte die Verkündung des Strafmaßes mehrfach verschoben, so dass auch zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahl am 5. November der Ausgang des New Yorker Verfahrens noch offen war. Am vergangenen Freitag setzte er den 10. Januar als Termin für die Strafmaßverkündung fest und erklärte zugleich, dass eine Haftstrafe nicht zu erwarten sei.

Trump ist der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidierte. Nach seiner ersten, von zahlreichen Skandalen geprägten Amtszeit (2017-2021) wurde der Rechtspopulist in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Wahlmanipulation und im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger.

Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.

Allein im New Yorker Verfahren steht nach dem Schuldspruch vom Mai noch das Strafmaß aus. Trump bezeichnet alle gegen ihn gerichteten Verfahren als politisch motivierten "Missbrauch der Justiz als Waffe" und droht seinen Widersachern dafür mit Vergeltung.

(M.Dorokhin--DTZ)

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