Deutsche Tageszeitung - Auslandsdeutsche müssen sich bis 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Auslandsdeutsche müssen sich bis 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen


Auslandsdeutsche müssen sich bis 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Auslandsdeutsche müssen sich bis 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen / Foto: © AFP/Archiv

Im Ausland lebende Deutsche müssen sich für eine Teilnahme an der Bundestagswahl so schnell wie möglich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie die Bundeswahlleiterin am Montag in Wiesbaden mitteile, endet die Frist dafür am 2. Februar. Beantragt werden muss der Eintrag bei der Heimatgemeinde, bei der- oder diejenige zuletzt in Deutschland gemeldet war.

Textgröße ändern:

Betroffen sind alle Deutschen, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und über keinen Wohnsitz in Deutschland mehr verfügen. In diesem Fall ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar. Ein neuer Antrag ist auch dann erforderlich, wenn schon bei früheren Wahlen eine Eintragung erfolgt war.

Das Antragsformular kann auf der Internetseite www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden. Die handschriftlich unterschriebenen Anträge müssen im Original per Post oder auch per Fax oder E-Mail fristgerecht an die zuständige Gemeindebehörde geschickt werden.

Zur Eintragung berechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die früher mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, wobei dies nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf. Ist dies nicht der Fall, muss eine "persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland" geltend gemacht werden. Solche Anträge können nur im Original per Post übermittelt werden.

Deutsche mit Wohnsitz im Inland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, werden hingegen von Amts wegen ins Wählerverzeichnis ihrer jeweiligen Gemeinde eingetragen. Für sie empfiehlt sich jedoch die möglichst frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen. Dies kann ab sofort geschehen, auch über Internetangebote der Gemeindebehörden. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden.

Die Bundeswahlleiterin wies auch darauf hin, dass einige deutsche Auslandsvertretungen als Serviceleistung die Rücksendung von Wahlbriefen auf dem amtlichen Kurierweg anbieten. Wo dies möglich ist, lässt sich bei den betreffenden Botschaften und Konsulaten erfragen. Eine Liste befindet sich auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Allerdings kann nicht nur der normale Postweg, sondern auch der Kurierweg mehrere Tage in Anspruch nehmen.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

Trudeau nach Trumps Drohung: Kanada wird niemals zu den USA gehören

Nach Äußerungen des künftigen US-Präsidenten Donald Trump zu einer Fusion Kanadas mit den USA hat das Nachbarland erklärt, es werde niemals Teil der USA sein und niemals vor Trumps Drohungen zurückschrecken. Es gebe "nicht den Hauch einer Chance, dass Kanada Teil der Vereinigten Staaten wird", erklärte der scheidende Premierminister Justin Trudeau am Dienstag im Onlinedienst X und verwies auf die engen bilateralen Sicherheits- und Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern.

Bericht zu Anklagen: Trump will Sonderermittler Smith an Veröffentlichung hindern

Der künftige US-Präsident Donald Trump will die Veröffentlichung eines Berichts des Sonderermittlers Jack Smith verhindern, der in zwei Strafverfahren gegen den Republikaner ermittelt hatte. Smith erklärte am Dienstag, sein Büro stelle einen vertraulichen Bericht für den scheidenden Justizminister Merrick Garland zusammen, in dem die Entscheidungen zur Strafverfolgung Trumps erläutert würden. Der Minister werde entscheiden, "ob ein Teil des Berichts für die Öffentlichkeit freigegeben werden soll", erklärte Smith.

Trump: Nato-Staaten sollen Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent erhöhen

Nato-Partner sollen fünf Prozent für Verteidigung ausgeben, Drohungen gegen Kanada, Grönland und Panama - einen Tag nach der Bestätigung seines Wahlsieges durch den US-Kongress hat der künftige US-Präsident Donald Trump seine aggressive Agenda in der Außenpolitik bekräftigt und mit provokanten Forderungen konkretisiert. Dabei schloss der Rechtspopulist am Dienstag militärische Gewalt bei seinen Expansionsplänen hinsichtlich Grönland und dem Panama-Kkanal nicht aus und drohte dem Nachbarn Kanada mit "wirtschaftlicher Gewalt".

Biden erklärt zwei Gebiete in Kalifornien zu neuen National Monuments

Zwei Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit ruft US-Präsident Joe Biden in Kalifornien zwei neue National Monuments aus. Nach Angaben des Weißen Hauses soll ein 252.000 Hektar großes Gebiet in der Nähe des bekannten Joshua-Tree-Nationalparks in Südkalifornien fortan als Chuckwalla National Monument unter Schutz stehen. Außerdem soll im äußersten Norden des Bundesstaates das 90.000 Hektar große Sattitla National Monument geschützt werden.

Textgröße ändern: