Deutsche Tageszeitung - Strafmaß gegen Trump in Schweigegeldaffäre wird am 10. Januar verkündet

Strafmaß gegen Trump in Schweigegeldaffäre wird am 10. Januar verkündet


Strafmaß gegen Trump in Schweigegeldaffäre wird am 10. Januar verkündet
Strafmaß gegen Trump in Schweigegeldaffäre wird am 10. Januar verkündet / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Zehn Tage vor seiner Vereidigung als US-Präsident wird gegen Donald Trump im Prozess um die Schweigegeldzahlung an einen Pornostar das Strafmaß verkündet - das voraussichtlich keine Gefängnisstrafe sein wird. Der New Yorker Richter Juan Merchan gab den 10. Januar als Termin am Freitag bekannt und erklärte zugleich, dass er nicht zur Verhängung einer Haftstrafe gegen den 78-Jährigen neige. Trumps Sprecher kritisierte die Entscheidung scharf und erklärte, sie verletze die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes der USA.

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In seiner 18-seitigen Verfügung erklärte Merchan, Trump könne zur Verkündung des Strafmaßes entweder persönlich vor Gericht in New York erscheinen oder sich per Video zuschalten. Für welche Möglichkeit er sich entscheide, solle er bis Sonntag mitteilen. Ferner schrieb der Richter, es erscheine ihm angemessen, deutlich zu machen, "dass das Gericht nicht geneigt sein wird, eine Haftstrafe zu verhängen", auch wenn eine solche "Strafe in der Verurteilung angedroht wird".

Trump, der die Präsidentschaftswahl gewann und am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, war in dem New Yorker Verfahren im Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.

Daniels war später dennoch an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit dem verheirateten Trump berichtet, die dieser bestritt. Die Anklage geht davon aus, dass die Zahlung Trumps Chancen auf einen Wahlsieg verbessern sollte.

Trumps Sprecher Steven Cheung erklärte, die Entscheidung Merchans sei "ein direkter Verstoß gegen die Immunitätsentscheidung des Obersten Gerichtshofs" vom 1. Juli. Die US-Verfassung verlange, dass das Verfahren, das nie hätte stattfinden dürfen, sofort eingestellt werde.

Trump ist der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidierte. In den Monaten nach seiner Verurteilung hatten Trumps Anwälte den Schuldspruch angefochten und später versucht, das Verfahren unter Verweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 1. Juli zur erweiterten Präsidenten-Immunität einstellen zu lassen.

Der unter massivem politischem Druck stehende Richter Merchan hatte die Verkündung des Strafmaßes mehrfach verschoben, so dass auch zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahl am 5. November der Ausgang des New Yorker Verfahrens noch offen war.

Trumps erste Amtszeit als Präsident von 2017 bis 2021 war von zahlreichen Skandalen geprägt. Der Rechtspopulist wurde danach in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Wahlmanipulation und im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger.

Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium nach den Erfahrungen mit der Watergate-Affäre der 1970er Jahre grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.

Allein im New Yorker Verfahren steht nach dem Schuldspruch vom Mai noch das Strafmaß aus. Trump bezeichnet alle gegen ihn gerichteten Verfahren als politisch motivierten "Missbrauch der Justiz als Waffe" und droht seinen Widersachern dafür mit Vergeltung.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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