Deutsche Tageszeitung - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen irakisches Paar wegen Versklavung von Kindern

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen irakisches Paar wegen Versklavung von Kindern


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen irakisches Paar wegen Versklavung von Kindern
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen irakisches Paar wegen Versklavung von Kindern / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie im Irak und in Syrien Kinder als Sklavinnen gehalten haben sollen, sind ein Mann und eine Frau von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen nach Angaben vom Montag Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor. Außerdem sollen sie Sexualverbrechen begangen und mit Menschen gehandelt haben. Sie seien Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen.

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Bei den Angeschuldigten handelt es sich um eine Irakerin und einen Iraker, die nach islamischem Recht verheiratet waren. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April in Bayern festgenommen worden. Zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 sollen sie dem IS angehört und im Irak und in Syrien gelebt haben. Auf Wunsch der Frau habe der Mann 2015 auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin gekauft, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Im Jahr 2017 sei noch ein zwölfjähriges Mädchen dazugekommen. Der Mann habe beide Kinder mehrmals vergewaltigt. Die Frau habe dafür das Zimmer hergerichtet und eins der Mädchen geschminkt. Außerdem seien die Kinder wirtschaftlich ausgebeutet worden und hätten ständig Hausarbeit leisten und andere Kinder betreuen müssen. Sie seien regelmäßig geschlagen worden, zum Teil mit harten Gegenständen. Einmal habe die Frau die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser verbrüht.

Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Vor der Ausreise aus Syrien im November 2017 habe das damalige Ehepaar die Mädchen an andere IS-Mitglieder weitergereicht. Dies alles habe dem erklärten Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.

R. A. soll zur Tatzeit teilweise noch Heranwachsende, also jünger als 21 Jahre, gewesen sein. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht München.

(M.Dylatov--DTZ)

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