DGB fordert Nachbesserungen bei Lohntransparenzgesetz
Vor dem nächsten bundesweiten "Equal Pay Day" am Montag hat die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack eine Verschärfung des Lohntransparenzgesetzes gefordert, das in der Praxis bislang kaum Wirkung entfaltet hat. "Das Gesetz hilft, ein Tabu zu brechen, mehr nicht", sagte Hannack der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" vom Samstag. Seitdem es existierE, werde vermehrt über Gehälter gesprochen.
Es fehle jedoch "an vielen Stellen die Verbindlichkeit - Arbeitgeber und Teile der Union haben diese erfolgreich verhindert", kritisierte Hannack. Die im Gesetz vorgesehene Evaluation sollte daher für "deutliche Verbesserungen" genutzt werden, forderte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Das Entgelttransparenzgesetz soll sicherstellen, dass Frauen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Seit dem 6. Januar 2018 gilt dafür ein individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen den Mitarbeitern auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
Es arbeiteten aber zwei Drittel aller erwerbstätigen Frauen in kleinen und Kleinstbetrieben, sagte Hannack. "Das Gesetz muss auch für kleinere Betriebe gelten", forderte sie. Auch sollte es die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen zu beseitigen. "Zudem braucht es ein Verbandsklagerecht, damit Betroffene ihr Recht nicht selbst einklagen müssen", so die DGB-Vize.
Hannack äußerte sich mit Blick auf den sogenannten Equal Pay Day am Montag. Seit Jahresbeginn bis zu diesem 18. März arbeiten Frauen theoretisch ohne Gehalt, bis sie den Männern gleichgestellt sind. Denn die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verharrt in Deutschland auf hohem Niveau. Mit 21 Prozent belegt Deutschland EU-weit einen der hinteren Plätze.
(V.Sørensen--DTZ)