Deutsche Tageszeitung - Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung ungewiss

Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung ungewiss


Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung ungewiss
Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung ungewiss / Foto: © AFP/Archiv

Unternehmen sollen ihre Beschäftigten nach dem Willen der Bundesregierung bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach tarifvertraglichen Vorgaben aus der jeweiligen Branche entlohnen. Dies sieht das Bundestariftreuegesetz vor, das die rot-grüne Minderheitsregierung am Mittwoch bei der Kabinettssitzung in Berlin beschloss. Die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens ist aber fraglich, weil die Bundesregierung im Bundestag nicht über eine ausreichende Mehrheit für die Verabschiedung verfügt.

Textgröße ändern:

"Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, in denen tarifvertragliche Standards gelten", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. "Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung." Das Gesetz sorge auch für einen "fairen Wettbewerb, weil die Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, keinen Nachteil haben".

Das Tariftreuegesetz ist insbesondere für die SPD ein Kernanliegen; in der Ampel-Koalition hatte aber der damalige Koalitionspartner FDP das Gesetz ausgebremst, weil er mehr Bürokratie und mehr Belastungen für die Unternehmen fürchtete.

Das Tariftreuegesetz soll dem Entwurf zufolge ab einem bestimmten Auftragsvolumen gelten: ab 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und ab 50.000 Euro bei Bauaufträgen. Solche öffentlichen Aufträge sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, den zur Ausführung eingesetzten Beschäftigten die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Damit soll laut Heils Ministerium auch der "Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten" eingeschränkt werden. Denn wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähre, könne aktuell wegen geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen.

In dem Gesetz ist des weiteren ein Passus enthalten, der eine rechtliche Grundlage für Online-Betriebsratswahlen schafft. Ergänzend zu den bestehenden Formen der Stimmabgabe soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Stimme auch elektronisch abgeben zu können. Das Gesetz beschränkt sich dabei auf eine Erprobungsphase bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bundestag dünnt Sitzungskalender vor Wahl aus - Generaldebatte im Februar

Der Bundestag dünnt seinen Sitzungskalender bis zur vorgezogenen Wahl am 23. Februar aus. Einer fraktionsübergreifenden Verständigung zufolge soll der Bundestag im neuen Jahr bis zum Wahltermin nur noch eine Plenarsitzungswoche abhalten, wie am Mittwoch aus Fraktionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin verlautete. Ursprünglich waren für Januar und Februar vier Sitzungswochen vorgesehen.

US-Sicherheitsberater sieht Chance für stabilere Lage im Nahen Osten

Der Nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, sieht nach der Vereinbarung einer Waffenruhe für den Libanon die Chance für eine Stabilisierung der Lage im Nahen Osten gekommen. "Wir glauben, dass dies die Gelegenheit für einen stabileren Nahen Osten ist, in dem die Sicherheit Israels gewährleistet ist und die Interessen der USA gewahrt werden", sagte Sullivan am Mittwoch dem Sender MSNBC.

Koalitionseinigung in Brandenburg: SPD und BSW verteidigen Bündnis gegen Kritik

Gut zwei Monate nach der Landtagswahl haben die SPD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Brandenburg am Mittwoch ihren fertig ausgehandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Der SPD-Landeschef und Ministerpräsident Dietmar Woidke verteidigte das auch in seiner Partei umstrittene Bündnis bei der Präsentation in Potsdam. Er wisse, dass es "Vorbehalte" gegen die Koalition mit dem BSW gebe, sagte er. Das Vertrauen zwischen beiden Seiten sei jedoch da.

Moskau weist zwei ARD-Mitarbeiter aus Russland aus - Berlin weist Vorwürfe zurück

Neue diplomatische Konfrontation zwischen Moskau und Berlin: Die russische Regierung hat am Mittwoch angekündigt, dass sie zwei ARD-Mitarbeiter aus Russland ausweise - wegen der angeblichen Schließung eines russischen TV-Senders in Deutschland. Die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa sprach von einer "Vergeltungsmaßnahme" für das von den deutschen Behörden verhängte "Arbeits- und Aufenthaltsverbot" für die Korrespondenten des russischen Senders Perwy Kanal (Erster Kanal) in Deutschland.

Textgröße ändern: