Bewährungsstrafe für Mitarbeiter von Wasserstraßenamt wegen Untreue und Bestechlichkeit
Wegen Bestechlichkeit und Untreue ist ein Mitarbeiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts vom Amtsgericht im niedersächsischen Westerstede zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss 42-Jährige nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Mittwoch eine Geldauflage von 5000 Euro bezahlen. Demnach entstand durch dessen Taten ein Vermögensschaden von 30.000 Euro.
Laut Anklage handelte es sich bei dem Mann um einen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee beschäftigten Ingenieur. Er sollte demnach zwischen 2016 und 2021 mehrfach Zahlungen an Firmen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen freigegeben haben. Im Gegenzug sollte er den Firmen wiederum ebenfalls nicht erbrachte Leistungen als nebenberuflich tätiger Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in Rechnung gestellt haben.
Die Anklage umfasste ursprünglich 17 Anklagepunkte. Verurteilt wurde der Beschuldigte laut Gericht am Ende wegen Untreue in sieben Fällen sowie Bestechlichkeit in einem Fall. Das Urteil erging am Dienstag.
(P.Hansen--DTZ)