Deutsche Tageszeitung - Urteil: Facebook darf Posts mit Falschinformationen zu Coronaimpfungen löschen

Urteil: Facebook darf Posts mit Falschinformationen zu Coronaimpfungen löschen


Urteil: Facebook darf Posts mit Falschinformationen zu Coronaimpfungen löschen
Urteil: Facebook darf Posts mit Falschinformationen zu Coronaimpfungen löschen / Foto: © AFP/Archiv

Der Facebook-Mutterkonzern Meta darf Posts mit Falschinformationen zur Wirksamkeit der Coronaimpfungen löschen. Voraussetzung dafür ist, dass die Informationen nach Einschätzung von sachverständigen Gesundheitsbehörden falsch sind und voraussichtlich zu einer Impfverweigerung beitragen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Sie dürfen auch keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen. (Az.: 16 U 52/23)

Textgröße ändern:

Der Kläger veröffentlichte auf Facebook einen Post zur Wirksamkeit und angeblichen Gefährlichkeit von Coronaimpfungen. Die Informationen dazu hatte er einem "verschwörungsideologischen Kanal" entnommen. Meta löschte den Beitrag, ein Widerspruch dagegen blieb ohne Erfolg.

Vor dem Landgericht Frankfurt forderte der Kläger die neuerliche Freischaltung des Beitrags. Das Gericht wies die Klage ab. In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht die Berufung ebenfalls ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf seine Forderung, entschieden die Richter. Der Beitrag verstoße gegen die Regeln zu Falschmeldungen in den Nutzungsbedingungen.

Meta darf Beiträge entfernen, wenn Gesundheitsbehörden zu dem Schluss kommen, dass sie zur Impfverweigerung beitragen. Dabei muss nicht wissenschaftlich mit "absoluter Sicherheit" feststehen, dass es sich um falsche Tatsachen handelt. Drei Äußerungen zu tödlichen Nebenwirkungen und Impfschäden sah Meta zu Recht als Falschinformationen an.

Mit dem Verbot des Postens von Falschinformationen wird dem Nutzer laut Gericht nicht die Äußerung einer bestimmten politischen Meinung untersagt. Es beziehe sich nur auf Tatsachenäußerungen, nicht auf politische Meinungen. Eine sachbezogene Kritik an den Impfungen wäre nicht gelöscht worden.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Städte und Gemeinden fürchten wegen Etat-Unklarheit 2025 um Finanzmittel

Die Kommunen in Deutschland befürchten drastische finanzielle Folgen wegen des fehlenden Bundeshaushalts für 2025. Den Städten bereite "große Sorge", was mit bereits zugesagten Fördermitteln geschehe, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag. Viele Bescheide seien unter dem Vorbehalt zugesagt, dass es entsprechende Mittel im Bundeshaushalt gebe. Der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP war es vor ihrem Ende jedoch nicht gelungen, sich auf einen Haushalt für das kommende Jahr zu einigen.

Schwedische Zeitung "Dagens Nyheter" will keine Inhalte mehr auf X veröffentlichen

Nach dem britischen "Guardian" und der spanischen "Vanguardia" hat am Freitag auch die renommierte schwedische Tageszeitung "Dagens Nyheter" (DN) ihren Rückzug von Elon Musks Plattform X erklärt. Seit der US-Milliardär den Onlinedienst gekauft habe, sei die Plattform zunehmend mit den politischen Ambitionen von Musk und US-Wahlsieger Donald Trump "verschmolzen", teilte DN-Chefredakteur Peter Wolodarski bei X mit.

Scholz telefoniert erstmals seit fast zwei Jahren mit Putin

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Freitag erstmals seit fast zwei Jahren wieder mit dem russischen Präsident Wladimir Putin telefoniert. Das Gespräch habe eine Stunde gedauert, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen. Es war demnach der erste Kontakt mit Putin seit Dezember 2022.

Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft

Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist ein ehemaliger IS-Kämpfer vom Oberlandesgericht München schuldig gesprochen worden. Unter Einbeziehung einer anderen Strafe wurde der 26-Jährige am Freitag zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, wie das Gericht in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte.

Textgröße ändern: