Deutsche Tageszeitung - Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe

Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe


Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe / Foto: © AFP/Archiv

Nach Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem daraufhin abgesagten politischen Aschermittwoch der Grünen im baden-württembergischen Biberach hat das dortige Amtsgericht einen ersten Beschuldigten verurteilt. Der Mann erhielt am Donnerstag eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 4000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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Der Mann habe die Anwesenheit bei den Ausschreitungen im Februar nicht bestritten. Er habe aber keine aktive Rolle bei sich gesehen. Zum Verfahren war es gekommen, weil der Mann einen Strafbefehl gegen sich nicht akzeptiert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Südwestrundfunk sagte der 40 Jahre alte Mann, dass er gegen das Urteil vorgehen wolle.

Die Proteste in Biberach im Februar hatten im Zusammenhang mit damaligen Bauernprotesten in Deutschland gestanden. Bei der Aschermittwochsveranstaltung sollten eigentlich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) sprechen. Die Veranstaltung wurde kurzfristig abgesagt.

Die Justiz wirft den an der Eskalation beteiligten Verdächtigen Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Als Folge der Proteste erließ die Staatsanwaltschaft etwa 40 Strafbefehle. In etwa der Hälfte der Fälle akzeptierten die Beschuldigten diese.

In etwa der anderen Hälfte akzeptierten sie sie nicht und müssen deshalb wie der nun Verurteilte vor Gericht. In 14 weiteren Fällen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, hier kommt es zwingend zum Prozess. Das nächste Verfahren ist am 19. November ein Fall, in dem sich ein Beschuldigter gegen einen Strafbefehl wehrt.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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