Deutsche Tageszeitung - Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor

Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor


Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor / Foto: © AFP/Archiv

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will den Schwangerschaftsabbruch legalisieren. Ein Gesetzentwurf, den die Abgeordneten am Donnerstag in Berlin vorstellten, sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Zudem sieht der Entwurf die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen vor, und er streicht die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch. Über die Vorlage soll noch vor der Neuwahl des Bundestags abgestimmt werden.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der Initiatorinnen hatten bis Donnerstag 236 der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Die SPD-Angeordnete Leni Breymaier sagte, sie wisse von "etlichen" Abgeordneten, "die heute nicht unterschrieben haben, aber zustimmen werden". Es werde angepeilt, dass das Bundestagsplenum bereits in der ersten Dezemberwoche erstmals über die Vorlage debattiert. Eine Abstimmung könnte dann im Januar erfolgen.

Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch nun ausdrücklich entkriminalisieren.

Der aktuell bestehende Straftatbestand "Schwangerschaftsabbruch" soll deshalb insgesamt aufgehoben werden. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden.

Der Abbruch nach Ende der zwölften Woche soll demnach grundsätzlich rechtswidrig bleiben, kann jedoch - wie nach bisheriger Rechtslage - bei Vorliegen einer medizinischen Indikation bis zum Beginn der Geburt rechtmäßig sein. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Stellungnahme.

Die geltenden Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs stellten "eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer" dar, heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie könnten der körperlichen und seelischen Gesundheit Schwangerer "Schaden zufügen".

Die bisherige Rechtslage "verstößt gegen Grundrechte der Schwangeren und steht im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Deutschlands", heißt es ergänzend in dem Gesetzentwurf. Deutschland habe internationale Menschenrechtsverträge ratifiziert, die den diskriminierungsfreien Zugang auch zum Schwangerschaftsabbruch fordern.

Zu den Initiatorinnen des Antrags zählen unter anderem die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und die SPD-Abgeordneten Carmen Wegge und Breymaier. Nach Breymaiers Angaben hatten bis Donnerstag keine Abgeordneten von CDU/CSU und FDP unterschrieben.

Die Abtreibung war bereits im Jahr 1871 in Deutschland als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. In der Bundesrepublik blieb die Abtreibung weiter illegal, während in der DDR seit 1972 die so genannte Fristenlösung galt: Dort entschieden Frauen in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft selbst, ob sie diese fortführen wollten.

Nach der Wiedervereinigung beschloss der Bundestag 1992 eine Fristenregelung nach Beratung für die Bundesrepublik. Diese Regelung wurde aber vom Verfassungsgericht gekippt. Das Gericht entschied damals, dass der Gesetzgeber einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbieten und der Schwangeren die grundsätzliche Pflicht auferlegen müsse, das Kind auszutragen.

Daraufhin wurde der bis heute geltende Kompromiss ausgearbeitet, der den Schwangerschaftsabbruch nicht legalisiert, aber in den ersten zwölf Wochen auf Bestrafung verzichtet.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Pistorius schließt SPD-Kanzlerkandidatur aus und stellt sich hinter Scholz

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius tritt nicht als SPD-Kanzlerkandidat an - und will Amtsinhaber Olaf Scholz unterstützen. Er habe der Partei- und Fraktionsspitze mitgeteilt, dass er "nicht zur Verfügung stehe für die Kandidatur um das Amt des Bundeskanzlers", sagte Pistorius in einem am Donnerstagabend veröffentlichten Video an die SPD-Mitglieder. Scholz sei "der richtige Kanzlerkandidat".

Pistorius tritt nicht als SPD-Kanzlerkandidat an und stellt sich hinter Scholz

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius tritt nicht als SPD-Kanzlerkandidat an - und will Olaf Scholz unterstützen. Er habe der Partei- und Fraktionsspitze mitgeteilt, dass er "nicht zur Verfügung stehe für die Kandidatur um das Amt des Bundeskanzlers", sagte Pistorius in einem am Donnerstagabend veröffentlichten Video an die SPD-Mitglieder. Er sprach sich zudem dafür aus, dass Amtsinhaber Olaf Scholz erneut die SPD als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf führt.

Pistorius tritt nicht als SPD-Kanzlerkandidat an

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius tritt nicht als SPD-Kanzlerkandidat an. Er habe der Partei- und Fraktionsspitze mitgeteilt, dass er "nicht zur Verfügung stehe für die Kandidatur um das Amt des Bundeskanzlers", sagte Pistorius in einem am Donnerstagabend auf dem Youtube-Kanal der SPD veröffentlichten Video . Er sprach sich zudem dafür aus, dass Amtsinhaber Olaf Scholz erneut die SPD als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf führt.

Schlappe für Trump: Kandidat Gaetz verzichtet auf Posten des Justizministers

Erste Schlappe für den designierten US-Präsidenten Donald Trump: Der von ihm für das Amt des Justizministers nominierte Rechtsaußen-Politiker Matt Gaetz hat seinen Verzicht auf den Posten erklärt. "Wir haben keine Zeit für einen unnötigen langen Streit in Washington", schrieb der 42-Jährige am Donnerstag im Onlinedienst X. Die Nominierung des Trump-Gefolgsmanns als Justizminister hatte vom ersten Tag an für heftige Kritik gesorgt.

Textgröße ändern: