Deutsche Tageszeitung - Datenleck bei Facebook: Betroffene Nutzer können auf Schadenersatz hoffen

Datenleck bei Facebook: Betroffene Nutzer können auf Schadenersatz hoffen


Datenleck bei Facebook: Betroffene Nutzer können auf Schadenersatz hoffen
Datenleck bei Facebook: Betroffene Nutzer können auf Schadenersatz hoffen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) können zahlreiche Facebook-Nutzer auf Schadenersatz wegen eines Datenlecks im Jahr 2021 hoffen. Ein Urteil fiel am Montag in Karlsruhe noch nicht, doch ließ der zuständige sechste Zivilsenat in einer vorläufigen Einschätzung durchblicken, dass er den Verlust der Kontrolle über eigene Daten als Schaden werten könnte. Die spätere BGH-Entscheidung wird maßgeblich für andere Fälle, die noch an deutschen Gerichten liegen. (Az. VI ZR 10/24)

Textgröße ändern:

Es ging um einen sogenannten Scraping-Vorfall. Zwischen Januar 2018 und September 2019 nutzten Unbekannte die Suchfunktion von Facebook, um die Daten von Hunderten von Millionen von Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern abzugreifen. Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich.

Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab, deren Nummern darunter waren. Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet. Auch Daten des Klägers in dem vom BGH verhandelten Fall waren darunter. Bekannt wurden so seine Telefonnummer in Verknüpfung mit seiner Nutzer-Identität. Auch sein Name, Geschlecht und Arbeitgeber waren unter den Daten, diese hatte er allerdings zuvor selbst auf Facebook veröffentlicht.

Der Mann verklagte den Facebook-Mutterkonzern Meta unter anderem auf Schadenersatz von mindestens 1000 Euro. Er macht geltend, dass Meta gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstoßen und seine Daten nicht ausreichend geschützt habe. Nach dem Scraping-Vorfall würde er deutlich häufiger in betrügerischer Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert, was ihm Sorgen mache.

Vor dem Landgericht Bonn hatte er teilweise Erfolg, das Oberlandesgericht Köln aber wies die Klage in der Berufung ab. Der BGH prüfte dieses Urteil nun. In der Verhandlung wurde darüber gestritten, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen solchen Kontrollverlust schon als immateriellen Schaden versteht. Ob darüber hinaus noch etwas passiert ist, wäre dann irrelevant.

So argumentierte der Anwalt des Klägers. Seiner Meinung nach äußerte sich der EuGH dazu eindeutig. Wichtig ist das, weil es hier um EU-Recht geht.

Der Anwalt von Meta argumentierte dagegen, dass der Kläger einen Schaden hätte nachweisen müssen, beispielsweise Indizien für seine Sorge. Der Mann habe nicht einmal seine Telefonnummer geändert, sagte er.

Wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters zu Beginn der Verhandlung erläuterte, war der Senat zuvor aber zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass ein Schaden entstanden sei. Es kommt demnach nicht darauf an, ob es zusätzlich noch Datenmissbrauch gab.

Der BGH unterstellte dabei einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, da das Oberlandesgericht dazu keine ausreichenden Feststellungen getroffen habe. Seine vorläufige Auffassung begründete er unter anderem mit der damaligen Standardeinstellung. Diese sah vor, dass Nutzer andere Profile über die Telefonnummer finden konnten.

Meta zeigte sich nach der Verhandlung dennoch optimistisch. Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields erklärte für das Unternehmen, es handle sich um "haltlose Klagen". Bei dem Vorfall "wurden keine Facebook-Systeme gehackt und es gab keinen Datenschutzverstoß", sagte er weiter.

Wann die Entscheidung am BGH fällt, ist noch unklar. Das Urteil wird richtungsweisend für tausende andere Fälle, die derzeit vor deutschen Gerichten liegen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten den Fall zum Leitentscheidungsverfahren. Andere Gerichte werden sich daran orientieren.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Nach Kritik an Richtern: Italiens Präsident Mattarella reagiert auf Musk-Äußerungen

Der italienische Präsident Sergio Mattarella hat mit scharfer Kritik auf die Einmischung von US-Tech-Milliardär Elon Musk in die italienische Migrationspolitik reagiert. "Italien ist ein großartiges demokratisches Land (...), das auf sich selbst aufpassen kann und seine Verfassung achtet", erklärte Mattarella am Mittwoch. Es gelte für jeden, die Souveränität Italiens zu respektieren. Niemand dürfe "es sich erlauben", Italien Lektionen zu erteilen, fügte Mattarella hinzu, der in Italien als moralische Instanz großen Respekt genießt.

Mehr als 110 Abgeordnete unterstützen Antrag auf AfD-Verbot - Vorlage eingereicht

Der fraktionsübergreifende Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ist bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden. Dies bestätigte der CDU-Abgeordnete und Mitinitiator des Antrags, Marco Wanderwitz, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Insgesamt 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen unterzeichneten den Antrag demnach. Notwendig sind für einen fraktionsübergreifenden Antrag 37 Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Wahlsieger Trump von US-Präsident Biden im Weißen Haus empfangen

Eine Woche nach seinem Sieg bei der US-Präsidentschaftswahl ist Donald Trump am Mittwoch von US-Präsident Joe Biden im Weißen Haus empfangen worden. Biden begrüßte seinen Nachfolger am Vormittag an seinem Amtssitz in Washington, um mit ihm die Übergabe der Amtsgeschäfte zu besprechen.

Trump erwähnt angebliche Möglichkeit einer dritten Amtszeit

Eine Woche nach seiner Wiederwahl hat der künftige US-Präsident Donald Trump die angebliche Möglichkeit einer dritten Amtszeit angesprochen. "Ich gehe davon aus, dass ich nicht noch einmal antrete - es sei denn, ihr sagt: 'Der ist gut, wir müssen uns etwas anderes einfallen lassen'", sagte Trump am Mittwoch vor republikanischen Abgeordneten in einem Hotel in Washington. Die Zuhörer quittierten die Äußerung mit Gelächter.

Textgröße ändern: