Deutsche Tageszeitung - Etat-Beschluss könnte sich bis Sommer 2025 hinziehen - Ungewissheit auch für 2024

Etat-Beschluss könnte sich bis Sommer 2025 hinziehen - Ungewissheit auch für 2024


Etat-Beschluss könnte sich bis Sommer 2025 hinziehen - Ungewissheit auch für 2024
Etat-Beschluss könnte sich bis Sommer 2025 hinziehen - Ungewissheit auch für 2024 / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Dem Bund steht nach dem Bruch der Ampel-Koalition eine längere Phase der haushaltspolitischen Ungewissheit bevor. Der Chef des Bundestags-Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), erwartet die Verabschiedung eines Etats 2025 frühestens für Sommer kommenden Jahres, wie er am Montag dem MDR sagte. Damit müsste der Bund in eine vorläufige Haushaltsführung gehen, was den Spielraum der Regierung deutlich einschränkt. Auch die Verabschiedung eines Nachtragsetats für 2024 bleibt unklar. Ein Scheitern könnte zu einer Haushaltssperre führen.

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Braun äußerte Zweifel daran, dass die rot-grüne Minderheitsregierung einen Haushalt für 2025 durch den Bundestag bringt. "Das wird nicht funktionieren", sagte er im MDR. Er erwarte, dass die Verabschiedung eines Bundeshaushalts für 2025 "mindestens bis zur Jahresmitte, vielleicht sogar bis in den Herbst dauert".

Eine neue Bundesregierung nach der Neuwahl des Bundestags werde "nochmal neu nachrechnen und neu nachdenken, wie man zu einem soliden Haushalt fürs nächste Jahr kommt", sagte Braun voraus. Bis der Haushalt für das kommende Jahr stehe, gebe es dann eine so genannte vorläufige Haushaltsführung. Das löse aber viele Probleme aus und schade der Wirtschaft, wenn etwa Förderprogramme nicht ausgezahlt würden.

Die Bestimmungen für die vorläufige Haushaltsführung sind im Grundgesetz geregelt. Ohne neuen Haushalt darf die Bundesregierung nach Artikel 111 Grundgesetz nötige Ausgaben tätigen, um den Betrieb von Bundesbehörden aufrecht zu erhalten, bereits beschlossene Bauvorhaben und Beschaffungen fortzuführen und bestehende Verpflichtungen zu erfüllen. Dies bedeutet auch, dass etwa Sozialleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld weiter gezahlt werden können.

Erst in Planung befindliche Maßnahmen dürfen hingegen in der Regel nicht begonnen werden. Nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses" darf es nach Artikel 112 Ausnahmen geben. Kritisch ist dies etwa für die Finanzierung des Digitalpakts 2.0 für Schulen, für Projekte zur Sanierung und zum Ausbau des Bahnnetzes sowie weitere Vorhaben.

Die vorläufige Haushaltsführung ist in Deutschland vor allem nach Bundestagswahlen nicht ungewöhnlich. Meist reicht dann bis Jahresende die Zeit nicht mehr aus zur Regierungsbildung und Verabschiedung des Haushaltsentwurfs durch das neue Parlament.

Haushaltspolitische Ungewissheit herrscht allerdings auch für das laufende Jahr 2024. Haushaltspolitiker von Union und FDP zeigten sich am Montag nicht bereit, der Vorlage der Bundesregierung für einen Nachtragshaushalt im Bundestag zu einer Mehrheit zu verhelfen.

"Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Nachtragshaushalt in bisher geplanter Form kommt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Torsten Herbst, der "Bild" vom Montag. Herbst verwies darauf, dass Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) eine Haushaltssperre verhängen könnte, wenn der Bundestag die benötigten Mittel nicht freigibt. Der FDP-Haushälter Christoph Meyer warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) vor, sie seien "zur konstruktiven Lösungsfindung nicht bereit".

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase (CDU) erklärte gegenüber der "Bild", Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nehme "mit seiner rot-grünen Minderheitsregierung Bürger und Unternehmen in Geiselhaft für seinen Egotrip". Bei einer Haushaltssperre könnte es unter anderem zum Stopp von Förderprojekten kommen, sagte Haase.

Die Verabschiedung des Nachtragshaushalts ist nötig, weil der Bund in diesem Jahr mit den Mitteln aus dem ursprünglichen Etat für 2024 bei weitem nicht auskommt. In der bereits vom Kabinett verabschiedeten Vorlage sind unter anderem 3,7 Milliarden Euro für zusätzliche Bürgergeld-Kosten enthalten sowie rund 10,4 Milliarden Euro für den Mehrbedarf bei der Förderung erneuerbarer Energien und für Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel.

Mit einer Haushaltssperre kann der Finanzminister die Auszahlung von Geld blockieren. Über die Verhängung einer solchen Sperre müsste der neue Bundesfinanzminister Kukies entscheiden. Eine Sprecherin des Finanzressorts verwies zum Thema Nachtragshaushalt auf noch laufende Beratungen und Prüfungen. Am Freitag hatte das Finanzministerium auch auf die Möglichkeit verwiesen, Mehrkosten als überplanmäßige Ausgaben im Rahmen des bestehenden Etatplans zu verbuchen, wenn ein Nachtragshaushalt nicht zustandekommt.

(L.Møller--DTZ)

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