Zwei Jahre Haft auf Bewährung für IS-Unterstützerin in Frankfurt am Main
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Unterstützerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und weiterer islamistischer Organisationen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sie wurde wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig gesprochen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich die inzwischen 33-Jährige spätestens ab 2008 dem Islamismus zugewandt hatte. Mit ihrem Mann, den sie 2009 standesamtlich heiratete und zwei Kindern im Alter von zwei Jahren sowie zwei Monaten reiste sie in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, um sich der Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan anzuschließen.
2012 wurde ihr Ehemann bei einem US-Drohnenangriff getötet. Daraufhin wurde sie mit einem anderen Mann zwangsverheiratet. Nach wenigen Monaten gelang ihr die Flucht aus der gewalttätigen Verbindung. Ihr insgesamt drittes Kind, das aus dieser Zwangsehe hervorging, wurde ihr weggenommen. Was aus dem Jungen wurde, war unklar.
Im März 2014 heiratete die heute 33-Jährige erneut. Mit diesem Mann reiste sie wenige Monate später nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Die Gefahr einer Schädigung ihrer Kinder nahm die Frau dabei laut Gericht in Kauf. In Syrien war ihr Mann beim IS für Wachdienste eingeteilt. Sie gliederte sich ebenfalls von Beginn an in die Vereinigung ein und unterwarf sich ihren Regeln. In dieser Zeit kamen zwei gemeinsame Kinder des Paars zur Welt.
Die Frau führte den Haushalt und unterstützte ihren Mann dadurch. Das Paar lebte mit insgesamt vier Kindern von den Leistungen der Miliz. Später war er für die Versorgung der Hinterbliebenen von getöteten Kämpfern zuständig. Um der vom IS vorgeschriebenen Geschlechtertrennung gerecht zu werden, wurde die Frau in Tätigkeiten eingebunden, die den Kontakt zu Witwen erforderte.
2019 floh die Familie vor der Anti-IS-Koalition. Schließlich ergab sie sich und war in einem kurdisch verwalteten Lager in Nordsyrien untergebracht. Im November 2022 kehrte die Frau mit ihren Kindern nach Deutschland zurück und wurde festgenommen. Bis Januar 2023 befand sie sich in Untersuchungshaft.
Nach Angaben des Gerichts gestand die Frau die Vorwürfe während der Verhandlung. Sie habe sich glaubhaft von der Ideologie des IS losgesagt. Das Urteil ist rechtskräftig, alle Prozessbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.
(V.Varonivska--DTZ)