Deutsche Tageszeitung - Brandenburger Landtag konstituiert sich am 17. Oktober

Brandenburger Landtag konstituiert sich am 17. Oktober


Brandenburger Landtag konstituiert sich am 17. Oktober
Brandenburger Landtag konstituiert sich am 17. Oktober / Foto: © AFP/Archiv

Dreieinhalb Wochen nach der Wahl konstituiert sich am 17. Oktober der neue Brandenburger Landtag. Das teilte die bisherige Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) am Mittwoch in Potsdam mit. Eröffnet wird die konstituierende Sitzung von Alterspräsident Reinhard Simon von der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

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Bei der Sitzung wird auch die neue Präsidentin oder der neue Präsident des neuen Landtags gewählt. Dafür reicht eine einfache Mehrheit. Vorschlagsrecht hat die SPD als Wahlsiegerin. Wen die Fraktion vorschlage, werde erst bei einer Sitzung am 15. Oktober beschlossen, sagte eine Sprecherin der SPD-Fraktion.

Noch unklar ist, ob es nur einen oder mehrere Vizepräsidenten geben wird, wie eine Landtagssprecherin sagte. Davon könnte auch abhängen, ob die AfD zum Zug kommt. SPD und BSW streben eine Regierung an, derzeit laufen Sondierungsgespräche. AfD und CDU wären dann die einzigen beiden Oppositionsparteien im neuen Landtag. Laut Landesverfassung soll die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident "einer Oppositionsfraktion angehören".

Nach der Wahl am 22. September reduziert sich die Zahl der Parteien oder Wählergruppen, die im Brandenburger Landtag vertreten sind, von sechs auf vier. Die SPD bekommt 32 Sitze, die vom Verfassungsschutz als teilweise rechtsextremistisch eingestufte AfD 30, das BSW 14 und die CDU zwölf. Da die AfD damit über mehr als ein Drittel der Mandate im neuen Landtag verfügt, hat sie eine sogenannte Sperrminorität.

Von dieser will sie nach eigenen Angaben auch Gebrauch machen. Relevant wird die Sperrminorität bei Entscheidungen, für die eine Zweidrittemehrheit nötig ist, also zum Beispiel, wenn der Landtag aufgelöst werden soll. Auch Verfassungsänderungen könnte die AfD künftig blockieren. Die Abwahl von Mitgliedern des Landtagspräsidiums bedarf ebenso einer Zweidrittelmehrheit, ebenso die Wahl neuer Richter und Richterinnen am Landesverfassungsgericht.

(L.Møller--DTZ)

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