Deutsche Tageszeitung - Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt

Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt


Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt
Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt / Foto: © AFP/Archiv

Ein weiteres Strafverfahren gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist wegen der zwischenzeitlichen Landtagswahl aus formalen Gründen vorläufig eingestellt worden. Der neue Thüringer Landtag muss zunächst das Strafverfahren genehmigen und Höckes Immunität erneut aufheben, wie das zuständige Landgericht Mühlhausen am Donnerstag mitteilte.

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Höcke ist vor dem Landgericht wegen des Verdachts der Volksverhetzung angeklagt. Es geht dabei um einen Beitrag des AfD-Politikers im Social-Media-Dienst Telegram aus dem Jahr 2022 nach einem tödlichen Messerangriff eines Somaliers im rheinland-pfälzischen Oggersheim.

Ein entsprechender Antrag auf Fortsetzung des Strafverfahrens kann von der Staatsanwaltschaft demnach erst gestellt werden, wenn der neue Landtag arbeitsfähig ist und der Justizausschuss gebildet wurde. Ohne eine solche Genehmigung des Landtages darf das Strafverfahren insbesondere wegen der verfassungsrechtlich geschützten Immunität von Landtagsabgeordneten nicht fortgesetzt werden.

Höcke gehört auch dem neuen Landtag an, in dem die vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD seit der Wahl vor knapp drei Wochen stärkste Kraft ist. Zwar hob der bisherige Landtag Höckes Immunität zuvor bereits auf. Mit der Landtagswahl muss aber nun auch das neu gewählte Parlament grünes Licht für eine Strafverfolgung geben.

Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt verurteilte den Thüringer AfD-Partei- und -Fraktionschef bereits in zwei Prozessen wegen Verwendens einer NS-Parole jeweils zu Geldstrafen. Es ging um die Verwendung der verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" auf AfD-Veranstaltungen in Merseburg in Sachsen-Anhalt und im thüringischen Gera. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(W.Uljanov--DTZ)

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