Deutsche Tageszeitung - Hindu-Traditionalisten versperren erneut Frauen Zugang zu Tempel in Südindien

Hindu-Traditionalisten versperren erneut Frauen Zugang zu Tempel in Südindien


Hindu-Traditionalisten versperren erneut Frauen Zugang zu Tempel in Südindien
Hindu-Traditionalisten versperren erneut Frauen Zugang zu Tempel in Südindien / Foto: ©

Der Streit um die Aufhebung eines Tempelverbots für Frauen in Südindien geht weiter: Hunderte erzkonservative Hindus stellten sich am Sonntag erneut einer Gruppe von Frauen entgegen, die versuchten, in den Sabarimala-Tempel im Bundesstaat Kerala zu gelangen. Sie blockierten den Pilgerpfad vom Dorf Pamba zu dem auf einem Berg gelegenen Schrein für den Gott Ayyappa und gelobten lautstark, den Frauen den Zugang zu verwehren.

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Das Oberste Gericht des Landes hatte Ende September nach einem jahrelangen Rechtsstreit das Zutrittsverbot für Frauen im gebährfähigen Alter zu dem Tempel aufgehoben. Frauen zwischen zehn und 50 Jahren war es zuvor verboten, den Tempel zu betreten und dort zu beten.

Mitte Oktober sollte der Tempel erstmals für Frauen zugänglich sein. Wütende Hindu-Traditionalisten widersetzten sich jedoch dem Gerichtsurteil und verwehrten Frauen gewaltsam den Zutritt zur Gebetsstätte. Nach heftigen Zusammenstößen mit der Polizei wurden mehr als 2000 mutmaßliche Randalierer festgenommen.

Auch am Sonntag herrschte eine gespannte Lage. Die Polizei versuchte, zwischen beiden Seiten zu vermitteln, doch wollten weder die elf Frauenrechtlerinnen noch ihre Gegner nachgeben. Noch bis Mitte Januar werden werden hunderttausende Pilger erwartet, die während eines mehrwöchigen Hindu-Fests den vierstündigen Aufstieg zum Sabarimala-Tempel zurücklegen wollen. Auch hunderte Frauen haben sich angemeldet.

Zahlreiche konservative Hindu-Bewegungen sowie die hinduistisch-nationalistische Bharatiya Janata Partei von Premierminister Narendra Modi haben Widerspruch gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts eingelegt. Sie argumentieren, das Urteil ignoriere die traditionelle Überzeugung, dass Ayyappa im Zölibat lebte. Für den 22. Januar ist eine Gerichtsanhörung der Gegner vorgesehen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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