AfD-Bundesvorstand beantragt Parteiausschluss von Sayn-Wittgensteins
Der Bundesvorstand der AfD hat den Ausschluss der Landesvorsitzenden von Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, beantragt. Zudem beschloss der Bundesvorstand am Montag in Berlin, von Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts von der Ausübung ihrer Parteiämter auszuschließen, wie die Partei mitteilte. Zur Begründung wurde auf "mutmaßlich strafrechtlich relevante Vorgänge" nach Paragraf sieben der Bundessatzung verwiesen.
Von Sayn-Wittgenstein war Anfang Dezember wegen ihres Verhältnisses zu dem vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften "Vereins Gedächtnisstätte" bereits von ihrer Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. Nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Jörg Nobis hatte von Sayn-Wittgenstein einen Medienbericht bestätigt, wonach sie zur Unterstützung des Vereins aufgerufen habe. Außerdem habe sie auf Nachfrage auch gegenüber AfD-Vertretern mitgeteilt, "seit Jahren" Mitglied in diesem Verein zu sein. Zur Überraschung in der AfD habe von Sayn-Wittgenstein danach gegenüber Medien eine Mitgliedschaft bestritten.
Letztlich war es laut Nobis für den Ausschluss aus der Fraktion nicht maßgeblich, ob von Sayn-Wittgenstein Vereinsmitglied war oder nicht. Die zum rechtskonservativen Lager der AfD zählende Politikerin war vor einem Jahr nur knapp mit ihrer Kandidatur für den Bundesvorsitz der Partei gescheitert.
(I.Beryonev--DTZ)