Städtebund-Chef fordert dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes für Kitas
Nach der Zustimmung des Bundesrates zum Gute-Kita-Gesetz hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein langfristiges finanzielles Engagement des Bundes für Kindertagesstätten angemahnt. "Damit Qualitätsverbesserungen nachhaltig wirken können, muss sich der Bund dauerhaft über das Jahr 2022 hinaus finanziell engagieren", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Passauer Neuen Presse" vom Samstag.
Das Gute-Kita-Gesetz war am Freitag unter Dach und Fach gebracht geworden: Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für die Neuregelung, mit welcher der Bund den Ländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zukommen lassen wird. Zugleich forderte die Länderkammer in einer begleitenden Entschließung, dass sich der Bund langfristig finanziell an einer Verbesserung der Kita-Qualität beteiligt. Zuvor hatte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) versichert, sie strebe dies an.
Mit den Bundesmitteln soll die Qualität der Kinderbetreuung verbessert werden. Sie sollen zudem die Grundlage dafür schaffen, dass Geringverdiener-Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.
Landsberg sieht in der Verwendung der Bundesmittel auch eine Gefahr. "Wenn zehn von sechzehn Ländern ankündigen, die Mittel zur Entlastung der Eltern bis hin zur kompletten Gebührenbefreiung zu verwenden, ist das ein falsches Signal für unsere Erzieherinnen und Erzieher", sagte er der Zeitung. Nennenswerte Effekte zur Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten wären dann kaum zu erwarten.
"Der politische Ansatz, selbst gutverdienende Eltern von den Kindergartengebühren zu befreien, ist falsch", sagte Landsberg. "Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, von den Ländern zum Stopfen von eigenen Haushaltslöchern missbraucht zu werden."
Dass die Länder die Grundgesetzänderung für den Digitalpakt ausbremsen, bezeichnete er zum als "falsches Signal" für Kommunen, Eltern und Schüler. "Gute Bildung ist im digitalen Zeitalter eine Aufgabe von herausragender Bedeutung", sagte er der "PNP". Diese lasse sich nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen bewältigen.
Der Bundesrat hatte die geplante Grundgesetzänderung für den Digitalpakt am Freitag vorerst gestoppt und beschlossen, wegen der umstrittenen Neuregelung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist der Digitalpakt, mit dem der Bund die Ausstattung der Schulen mit insgesamt fünf Milliarden Euro unterstützen will, zunächst blockiert.
Landsberg nannte die Blockadehaltung der Länder "nicht nachvollziehbar". Entgegen den geäußerten Befürchtungen werde der Föderalismus nicht in Frage gestellt, wenn sich der Bund an der Finanzierung dieser "gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe" beteilige. Es gehe nicht um Einheitsschulpolitik, sondern um die Voraussetzungen für zeitgemäße Schulpolitik im digitalen Zeitalter.
(U.Beriyev--DTZ)