Bundesgerichtshof legt Gesetz gegen Kinderehen dem Verfassungsgericht vor
Der Bundesgerichtshof (BGH) hegt nachhaltige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit neuer gesetzlichen Regelungen zur Wirksamkeit von Kinderehen in Deutschland. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss setzte der XII. Zivilsenat des BGH ein familienrechtliches Verfahren zu einem jungen Paar aus Syrien aus und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. (Az. XII ZB 292/16)
Der BGH will von den Verfassungsrichtern eine Entscheidung darüber einholen, ob eine Vorschrift des im Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieser Vorschrift zufolge sind im Ausland legal geschlossene Ehen nach deutschem Recht pauschal und ohne Einzelfallprüfung unwirksam, wenn ein Partner bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre war.
In dem vom BGH nun ausgesetzten Verfahren war die syrische Ehefrau bei der Heirat nach syrischem Recht erst 14 Jahre alt gewesen. Der BGH hob in seinem Beschluss unter anderem hervor, dass es in dem Fall keine Anhaltspunkte für eine Zwangsheirat gebe.
Mit dem Gesetz gegen Kinderehen reagierte die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. Kritiker verwiesen allerdings darauf, dass durch den Wegfall der bisherigen Einzelfallprüfung und die automatische Unwirksamkeit entsprechender Ehen dem minderjährigen Ehepartner familienrechtlicher Schutz entzogen werde - beispielsweise bei Unterhaltsansprüchen.
(U.Stolizkaya--DTZ)