EuGH: Großbritannien kann Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen
Großbritannien kann die Brexit-Erklärung auch einseitig zurücknehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag in Luxemburg, dass dem Land eine solche Rücknahme offen stehe. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die für Dienstag geplante Abstimmung im britischen Parlament über den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag haben. (Az. C-621/18)
Die Möglichkeit einer einseitigen Rücknahme besteht für Großbritannien laut EuGH bis zum Ende der Zweijahresfrist nach seiner Austrittserklärung. Diese Frist endet am 29. März 2019. Der EuGH machte aber deutlich, dass ein solcher Rückzug vom angekündigten Austritt aus der EU mit den Anforderungen der britischen Verfassung in Einklang stehen müsse.
Abgeordnete des schottischen, des britischen und des Europaparlaments hatten eine Klärung dieser Frage angestrebt. Das oberste schottische Zivilgericht legte den Fall dem EuGH vor. Die Entscheidung der Luxemburger Richter könnte für einige britische Abgeordnete bei der geplanten Abstimmung am Dienstag ein weiteres Argument sein, gegen die Vereinbarung zu stimmen.
(P.Tomczyk--DTZ)